Vertrag mit vorlegen einer Duldungs Bescheinigung?

1 Antwort

Das wird kein Mobilfunkanbieter akzeptieren, erst recht nicht, wenn Bestandteil des Vertrages die Lieferung eines subventionierten Telefons ist. Die Duldung ist genau das, was man ihr auch entnehmen kann: Die zeitlich befristete Aussetzung einer Abschiebung und gerade kein Aufenthaltstitel.

Wäre es rein rechtlich denn bei so etwas ein Ersatz zum Ausweisen anstelle des Personalausweises?

@Phillip1999

Nein. Man kann seine Identität beispielsweise durch einen ausländischen Pass oder durch deutsche Passersatzdokumente gem. § 4 Aufenthaltsverordnung nachweisen, seinen Wohnsitz kann man ggf. durch eine Meldebescheinigung nachweisen.