Vertrag aus psychischen Gründen stornieren?

4 Antworten

Man sollte schon aufpassen, was man da unterschreibt. Man kann nicht hinterher sagen, meine Unterschrift gilt aus psychischen Gründen nicht. Du bräuchtest zumindest einen Arzt, der das bestätigt, und dir evt. Unzurechnungsfähigkeit attestiert. :-)


Bist du sicher, dass du den Vertrag nicht stornieren kannst? Und wie sieht es mit einer Kündigung aus, also zB nach dem ersten Halbjahr, mit entsprechender Kündigungsfrist? Die müsste es eigentlich mindestens geben (ansonsten würden die Regelungen im BGB greifen).

Und sorry, für derartige "Gestaltungen" gebe ich grundsätzlich keine Tipps.


Ja, ich habe schon hin und her diskutiert mit dieser Schule. Mir geht es nicht um das Administrative, sondern um den Inhalt und ich finde diese Art und Weise, wie man mit mir umgeht, gehört definitiv zu einer unlauteren Geschäftspolitik.

Was ist der Unterschied zwischen kündigen und stornieren?

@Bonjourparis

Storno = du trittst von Anfang an zurück; Kündigung = der Vetrag läuft eine Weile und du kündigst dann

Den Vertrag wirst du nicht kündigen können. Du kannst deinem Opa ja eine Karte schreiben und ihm das ganze erzählen (anrufen) entschuldige dich tausendmal, aber den Vertrag wirst du leider nicht gekündigt bekommen, vor allem nicht mit lügen !!!

Hier macht es dir niemand schwer! Du hast einen Vertrag abgeschlossen und Verträge sind einzuhalten!

Damit ist meine Frage nicht beantwortet.

@Bonjourparis

Da gibt es auch nichts zu beantworten, außer zu sagen, dass ein unterschriebener Vertrag einzuhalten ist. SaVer79 hat das ganz richtig gesehen.

Was als Kündigungsgrund ausreicht, muss man dem Vertrag entnehmen! Was genau soll denn eigentlich in dem Attest des Psychiaters stehen?

@SaVer79

Im Vertrag stand weder was von einem Rücktrittsrecht, noch, dass ich nicht die Möglichkeit habe zurückzutreten.

Dass ich momentan nicht arbeitsfähig bin und in eine Klinik eingewiesen werde und deswegen nicht die Schule antreten kann...

Es muss nicht explizit geregelt werden, dass du kein grundloses rücktrittsrecht hast, denn das ist der Normalfall! Das hört sich übrigens alles sehr konstruiert an: erst ist der Opa pflegebedürftig und muss unterstützt werden, und dann plötzlich wirst du selbst eingewiesen.....wundere dich nicht, wenn die Schule das nicht auf Anhieb glaubt  

@SaVer79

<

p>Das würde ich nur sagen, wenn die ärztliche Bescheinigung nicht durchgeht. Ja, ok, das wollte ich ja wissen, das mit dem Rücktrittsrecht. Danke

Hatte nur mal was von Ausnahmen gehört, dass man dann trotzdem zurücktreten kann.

Für künftige Verträge ein kleiner tipp: erst nachdenken, ob du den Vertrag wirklich willst und dann unterschreiben! Grundsätzlich sind einmal geschlossene Verträge einzuhalten!

@SaVer79

Du bist mein Gewissen.