Vertertungsvollmacht mit Weisung an die Verwalterin zur WEG-Eigentümerversammlung

3 Antworten

Ja der Vollmachtsnehmer muss die Vollmacht nicht annehmen. Dabei ist es unerheblich ob der Verwalter, ein Mieigentümer oder sonst wer bevollmächtigt wird.

Ob eine Verpflichtung des Verwalters zur Annahme der Vollmacht und damit zur Ausübung Eures Stimmrechts verpflichtet gewesen wäre, hängt von den Bestimmungen Eurer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ab.

Wäre dort vereinbart, daß der Verwalter für einen verhinderten Eigentümer die Stellvertretung übernehmen muß, hätte er in dem von Dir geschilderten Fall pflichtwidrig gehandelt.

Ist in der TE/GO nichts vereinbart, richtet sich die Stellvertretung nach den allg. Vorschriften des BGB. Danach ist die Vollmachtserteilung ein Vertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, der zum Zustandekommen zwei übereinstimmende Willenserklärungen bedarf.

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, Eure Stimmrechtsvollmacht anzunehmen und für Euch auszuüben.

Vielen Dank für die Erklärung. Dann muß ich mir nochmals die TE/GO vornehmen seufz

Ich finde es jedoch "bedenklich" das eine Verwalterin mit der Begründung ablehnt: "Mit den Weisungen in Ihrer Vertretungsvollmacht sind wir als Vollmachtsnehmer nicht einverstanden, ..." Das wäre ja so, als würde ich an der Versammlung teilnehmen, mit "Nein" stimmen und die Verwalterin zählt meine Stimme nicht, weil es ihnen nicht in den "Kram" passt.

@Rapunzel1009

ach Geige - du wieder mit dem Fachjargon. So gut kann ich mich nie ausdrücken.

@Tabaluga1961

Ach kommt, lass mal Geige in Ruhe. Habe schon verstanden was sie/er meint.

@Geige Dies steht in der TE: "Auch bei Versammlungsbeschlüssen sind schriftliche Stimmabgaben nicht anwesender und nicht vertretener Sondereigentümer zulässig"

Da steht zwar nix zur Verwalterin, aber ich habe meine Stimme schriftlich in Form von der Vertretungsvollmacht an die Verwaltung abgegeben.

Wie siehts jetzt aus?

@Rapunzel1009

Von obig zitierter Passage läßt sich keine Verpflichtungswirkung ableiten.

da fragt man sich schon ob das alles koscher ist. Ohne die Einzelheiten zu wissen, könnte man vermuten, daß die V etwas vertreten soll, was ihr nicht in den Kram passt.

Wie wärs wenn ein anderer ET deine Vollmacht bekommt. Ich denke schon, sie kann sie nicht annehmen. Mir wäre ein Muss nicht bekannt.

Genau so ist's! Ich will der Verwalterin keine Entlastung erteilen, da sie meines Erachtens nicht im Sinne der EG gehandelt hat und es so zu einem Rechtsstreit gekommen ist, der hätte vermieden werden können.

@Rapunzel1009

den hat sie aber doch mit jemanden (Beirat) abgestimmt. Ohne was wird die doch nicht klagen

@Tabaluga1961

Das Ganze zu hier zu erklären, würde den Rahmen sprengen. Ich sach nur so viel: Beirat hat keine Ahnung und sagt zu allem "ja und amen" was die Verwaltung vorgibt kopfschüttel Eigentümer überw. ältere Bewohner, die nach dem Hausverkauf sich kleiner gesetzt haben und von "tuten und blasen" keine Ahnung haben (eben Berat grins) und der Rest Kapitalanleger.