Versuchter Totschlag..was ist die Strafe?

12 Antworten

Musst Du abwarten. Wirst Du vom Gericht erfahren. Woher soll das hier einer wissen? Am besten fängst Du schon mal mit einem Anti-Agressionstrainig an. Wenn Du jeden, der was Blödes sagt, gleich halbttot prügelst, wohin soll das führen?

also du hast dich wegen versuchten minder schweren Fall des Totschlages und gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht. Die Strafhöhe hängt davon ab ob du vorbestraft bist. Vlt Bewährungststrafe von 1 Jahr und 10 Monaten.

Wegen was Du angezeigt wirst, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht nur daraum, welche Straftat Du tatsächlich begangen hast. Der Schilderung zufolge wars ne einfache Körperverletzung. Die wird bei Ersttätern in der Regel noch mit einer Verfahrenseinstellung - ggf. nach Ableistung von ein paar Sozialstunden - geahndet.

Bloß kein Jura studieren - bitte!

Schläge gegen den Kopf gelten als "lebensgefährliche Behandlung" und sind somit schonmal pauschal eine gefährliche Körperverletzung, für 10 Schläge gegen den Kopf kann man schon mal versuchten Totschlag durchgehen lassen.

Im Übrigen kann keiner anzeigen was man will, man schildert den Sachverhalt und die Polizei entscheidet, was das sein könnte. Da man den Vorsatz des Täters noch nicht kennt, wird sowas ersteinmal hoch aufgehängt... das hier also erstmal ein versuchtes Tötungsdelikt angenommen wurde, finde ich absolut glaubwürdig.

@krimskramskrums

Nein, ich studiere kein Jura mehr, keine Sorge xD

Du würdest also jeden Faustschlag ins Gesicht als gefährliche KV klassifizieren?

das wird dir der richter schon mitteilen. kommt nämlich darauf an, was ER für eine einstellung zu (schwerer) körperverletzung hat. da gibt es keine strichliste.

Hoffentlich eine deftige, die du so schnell nicht vergisst! Jemandem wegen so einer banalen Beleidigung dermaßen zu schlagen, zeugt von einem sehr hohen Gewaltpotential. Solche Leute sollten hart bestraft werden, damit sie anfangen zu denken!