verstorben Änderung Kontonummer?
Hallo,
mein Vater ist verstorben, meine Mutter hat notariellesTestament.
Bei der Kreissparkasse hat man einfach die Konton auf den Namen meiner Mutter geändert.
Bei der Volksbank will man die Konten meines Vaters und des gemeintschaftlichen Kontos zwingend mit einer neuer Kontonummer versehen. Man weigert sich die alte Nummer weiter zu verwenden!
Kann sowas sein, jetzt muss man alle Firmen benachrichtigen die Lastschrift haben das sich die Kontonummer geändert hat.
3 Antworten
Das ist zumindest nicht unüblich. Es IST ja auch ein neues Konto.
Ja, kann möglich sein weil ein ein Inhaber des gemeinschaftlichen Kontos verstorben ist.
Es sind zwei Konten, ein gemeinschaftliches Konto und ein Einzelkonto, bei beiden wurden auch gleich die Dispos aufgehoben und die Bank will zwingend die Kontonummer ändern.
Problem ist das bei den einen Konto die ganzen Lastschriften laufen. Die müssen nun alle geändert werden da die Bak sich weigert die auf dem alten Konto auszuführen.
Ich kenne das auch nur so, dass der Erbe Kontoinhaber wird, z.B. aus dem gemeinschaftlichen (oder Konto) eben ein Einzelkonto wird.
Oder ein Einzelkonto einen neuen Kontoinhaber bekommt.
Denkbar wäre höchstens wenn es sich um ein spezielles Konto gehandelt hat, dass nur der Kontoinhaber haben konnte .. z.B. Firmenmitarbeiter ... dann müsste die Bank das kündigen und man kann einfach zu einer anderen Bank wechseln, kein Grund für eine Rentnerin 2 Girokonten zu unterhalten, und bei Festgeldkonten etc ist die Kontonummer eh egal.