Verstopfung + Wasserschaden - Wer zahlt?
Hallo! Folgende Situation:
Eine Nachbarin von unter mir hat sich bereits einmal beschwert, dass Wasser von oben an ihrem Rohr heruntertropft. Damals (vor ein paar Wochen) kam ein Handwerker und behauptete, dass dies an meinem Waschmaschinenschlauch läge (Waschmaschine steht in der Küche).
Nun war am Samstag ziemlich Überschwemmung bei mir im Bad, aber ich dachte halt ich wär einfach nur unvorsichtig beim Duschen gewesen. Am Sonntag kam dann wieder eine Nachbarin und meinte, dass wieder Wasser durchgekommen wär. Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht, habe aber mit ihr ausgemacht, dass sie der Hausverwaltung Bescheid gibt. Ich hab dann am Abend nochmal geduscht, dacht mir halt ich bin vorsichtig, aber es ist wieder übergelaufen und die Nachbarin stand nochmal vor der Tür.
Jetzt kam heute der Handwerker, hat sich das angeguckt und gemeint das käme von einer Verstopfung durch Haare, außerdem hat er mir vorgeworfen ich hätte sofort Bescheid geben müssen. "Abgeflossen" ist das Wasser aber halt immer, weswegen ich auf die Idee gar nicht gekommen bin. Zudem denke ich mir doch eigentlich, dass das schon ein längerfristiges Problem sein muss, wenn das bei den Nachbarn unter mit durch die Decke kommt? (Ich spiele natürlich darauf an, dass schonmal ein Handwerker da war).
Lange Rede kurzer Sinn, bin ich für die Wasserschäden die entstanden sind haftbar, vielleicht weil ich nochmal geduscht hab, obwohl die Nachbarin sich schon beschwert hatte? Ich habe ein Haftpflichtversicherung, bin aber dennoch besorgt. Hätte ich das mit der Verstopfung verhindern müssen? Mit dem sichtbaren Abfluss in der Duschkabine gab es nie Probleme, aber vielleicht ist man ja verpflichtet den in regelmäßigen Abständen zu reinigen oder so?
Sorry für die Textwand, hoffe jemand kann helfen, -Verwirrt in Berlin
6 Antworten
Mängel an Leitungen und Boden sind Vermietersache. Die Nachbarn müssen sich mit ihren Forderungen sowieso an den Vermieter wenden.
Wenn jemand was von dir will, verlange die Forderung schriftlich und gib sie an deine Haftpflichtversicherung weiter. Die prüft die Sachlage und zahlt wenn nötig. Wenn sie nicht zahlt, bist du auch nicht schadenersatzpflichtig.
Ein wirkliches Problem hast du, wenn deine Waschmaschine ausläuft und du keinen Aquastop am Schlauch hast. Dann kann die Versicherung evtl. die Leistung verweigern.
So wie Du den Schaden schilderst, bist Du eigentlich raus aus der Nummer. Eine Verstopfung, so wie es der Klempner beschreibt, hat zur Folge, dass das Wasser nicht richtig abfließt und sich in der Duschtasse ansammelt.
Da das Wasser aber abfließt, wird die Ursache irgendwo im Innenleben der Dusche oder der Ableitungsrohre liegen. Da bist Du selber machtlos.
Sicherheitshalber: Wenn Du über eine Privathaftpflicht verfügst, prüfe mal nach, ob auch Mietsachschäden mit versichert sind. Sollte jemand tatsächlich auf Dich zukommen, meldest Du den Schaden. Dieser wird geprüft. Wenn Dich keine Schuld trifft, wehrt Deine Privathaftpflicht den Anspruch gegen Dich auch ab.
So wie ich das verstehe ist das Sache des Vermieters und ich glaube auch nicht, dass ein paar Haare so einen Schaden anrichten können. Zudem bin ich erstaunt, dass deine Nachbarn nicht gleich zum Vermieter sind, nachdem sie bemerkt haben, dass du selber nichts davon mitbekommen hast. Es ist gut, dass du eine Haftpflichtversicherung hast, aber so wie ich das sehe, hat die Versicherung der Vermieter für den Schaden aufzukommen. Jetzt wäre erstmal wichtig herauszufinden, woher das Wasser kommt und vor allem, dass der Vermieter davon erfährt, damit er die entsprechenden Schritte einleiten kann, damit der Schaden behoben wird. lg
Ich habe immer die zwei Geräte bei der Hand, um Verstopfungen zu beseitigen: 1. eine übergroße "Luftpumpe", die saugen und drücken kann. ´Bewegliche Teile kann man so aus einer Lage lösen und ein Stück zurückholen und dann mit Druck und Wasserunterstützung befreien. Das zweite Gerät, den Gummistampfer ist schnell bei der Verstopfung in der Toilette erfolgreich. Man sollte immer unter der Badewanne nachsehen, ob da Wasser steht, dass von dort langsam unter die Platten gelangt und dann langwierige und teure Trocknungsaktionen notwendig werden.
Grundsätzlich sollte die Geschädigte den eventuell entstandenen Schaden eh der eigenen Hausratversicherung (sofern vorhanden) anzeigen und die Haftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung des Schadenverursachers, hier vermutlich der Vermieter, mit angeben! Die eigene Hausratversicherung holt sich dann das Geld vom Haftpflichtversicherer zurück.
Warum?
Die Hausratversicherung ersetzt zum "Neuwert"! Das Alter der geschädigten Sache ist also egal!
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt unter Berücksichtigung des Alters der Sache zum Zeitwert.