Verstößt man gegen das Tierschutzgesetz, wenn...

8 Antworten

Hallo ponyfriend166,

das Gesetzt bezieht sich nur auf Wirbeltiere. Aber selbst wenn Insekten im Sinne des TSG Tiere wäre hättest du einen wichtigen rund z.B. eine Mücke zu töten denn sie kann dein Leben bedrohen indem sie durch einen Stich Malaria überträgt.

Insekten sind zwar Tiere, nur nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes. Dieses Gesetz berücksichtigt nur Wirbeltiere. Nach diesem Gesetz sind auch Tintenfische, Spinnen, Schnecken und Regenwürmer etc. keine Tiere.

Das gilt für Wirbeltiere was Insekten nicht sind.

du fügst dem Tier ja kein Leiden zu, wenn du es erschlägst. Das geht schneller als das Schlachten von Tieren im Schlachthof. Außerdem ist es Notwehr. Die Mücke oder ich!

Stell mal vor, wenn ich jemand umbringt und du sofort tot bist. Soll der dann auch sagen,dass er dr kein leid zugefügt hat?

@ponyfriend166

was hat das Totschlagen einer Mücke mit Mord zu tun? Wenn es dein Gewissen belastet, dann lasse es eben

@Jinete

Weil es grundsätzlich das selbe ist. Nur in anderen Dimensionen.

@ponyfriend166

dann sage ich, das Totschlagen einer Mücke ist Notwehr.

Der §1 ist ja nur eine Absichtserklärung; es steht ja keine Rechtsfolge drin, die erklärt, was passiert, wenn du dagegen verstößt, oder siehst du da eine?

Die §§4, 4a des Gesetzes schreiben dann was über das Töten 1. von Wirbeltieren und 2. von Warmblütern. Bei diesen beiden Gruppen ist es also generell strafbar, sie zu töten.

Insekten->Wirbellose Tiere->Tiere

Stellt dir mal vor, es geht jeder wahllos rum und tötet Insekten. Dann sind die irgendwann ausgerottet.

@ponyfriend166

Und warum spammst du mich damit zu? Habe ich irgendwo behauptet, Insekten seien keine Tiere? §§4, 4a schützen aber halt mal das Leben von Wirbeltieren und Warmblütern; kannst du ja selber durchlesen.

Geschützte Insekten wie Hummeln sind durch andere Gesetze geschützt.