Versteuerung von airbnb Einnahmen in München.

3 Antworten

Sie muß Einkommen, die Kaltmiete, aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuerklärung angeben.

Welche Stadt oder welches Bundesland spielt keine Rolle.

So nebenbei, hat sie die Erlaubnis ihres Vermieters zur Untervermietung? 

Vielen Dank :)

Ja der Vermieter selbst ist einverstanden.

Sie muss die Mieteinnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Zwei Dinge sind zu beachten:

Es gibt eine Freigrenze von 520 €. Wenn sie die nicht überschreitet, braucht sie das nicht zu versteuern. Wenn die Einnahmen darüber liegen, muss sie aber alles versteuern.

Bei der Steuererklärung kann sie von den Einnahmen ihre Kosten abziehen. Wenn sie die Wohnung also für 600 € Vermietet und selbst 550 € Miete zahlt, dann müsste sie nur 50 € versteuern.

Gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG. Die erhaltenen Zahlungen müssen versteuert werden. Ausgaben im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können abgezogen werden.