Versteuerung und Sozialversicherung für Kinder als Fotomodel

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Hallo,

die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V ist u. a. an 2 Bedingungen geknüpft:

  • die Einkünfte dürfen 395 Euro pro Monat nicht übersteigen (bei Arbeitnehmern 450 Euro)

  • eine selbständige Tätigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden

Es ist sinnvoll, die Krankenkasse dazu zu kontaktieren und diese Punkte dort zu klären. Bei schriftlichen Anfragen und schriftlichen Antworten gibt es Rechtssicherheit!

Gruß

RHW

Das bezieht sich dann aber nur auf Krankenversicherung.

@derdorfbengel

Ja, Danke für die Klarstellung.

Ggf. auch die Künstlersozialversicherung kontaktieren. Dort gibt es auch Auskünfte zu Rentenversicherungsbeiträgen.

@RHWWW

Danke für den Stern!

Sozialversicherung fällt nicht an, wenn man selbständig tätig ist. Und das ist in Werbung und Modelei in der Regel der Fall. Es bleibt bei der Sozialversicherung durch die Eltern.

In der Einkommensteuer gilt sie als steuerpflichtig wie jeder andere Einkommenbezieher. Dürfte aber mit den genannten Beträgen unter dem Jahresfreibetrag bleiben.

Auf Umsatzsteuer kann man als sog. "Kleinunternehmer" mit geringen Umsätzen verzichten. Das ist in der Anmeldung des Gewerbes beim FA anzugeben, wenn man es möchte. Es kann aber günstiger sein, doch lieber die Umsatzsteuer zu wählen, um Vorsteuer absetzen zu können. Einer Werbeagentu ist es egal, ob das Model die Umsatzsteuer berechent oder nicht. DIe können ja auch Vorsteuer absetzen.

Das Gewerbe ist aber dem Gewerbeamt anzumelden.