Versteht sich das Pfand auf Flaschen und Dosen als Netto oder Brutto?

3 Antworten

...also, das Kopfzerbrechen haben uns schon andere abgenommen und das Ergebnis in A 149 (8) UStR niedergeschrieben.
 
Da heißt es:
Wird das Pfandgeld für Warenumschließungen dem Abnehmer bei jeder Lieferung berechnet, ist es Teil des Entgelts für die Lieferung. .......Aus Vereinfachungsgründen kann dem Unternehmer auf Antrag auch folgendes Verfahren genehmigt werden: (Es folgen viele Ausnahmen und Rückausnahmen, und es kann auch genau das Gegenteil richtig sein.)
 
FAZIT:
Beide rechnen richtig, wenn sie sich richtig in die Unterfälle des A 149(8) UStR eingeordnet haben.
 
Wie du siehst, ist alles ganz einfach.

Super Frage erstmal, da haben sich bestimmt schon andere Leute den Kopf drüber zerbrochen! Es ist so: Das Pfandgeld, egal ob Einweg- oder Mehrwegpfand, ist weder Brutto noch Netto. Diese 25 cent sind eine Pauschale - eine einmalig vorab festgelegte Geldsumme zur Bezahlung einer Leistung. Wenn du mal genau auf den Kassenzettel schaust, hast du eine Auflistung bei der die Getränke(mit Mwst.) und das Pfandgeld getrennt sind. Vielleicht haben es einige Märkte mit netto oder brutto versehen, weil die Kasse das sonst nicht buchen kann. Jedenfalls darf auf die 25 cent keine Steuer berechnet werden, das wäre ja schon Betrug!

hast Du das denn genau nachgerechnet? Ich denke nämlich das das Pfand von der Umsatzsteuer befreit ist. Also Netto=Brutto