Versteckter Mangel?

3 Antworten

Soern eine allgemeine Anschlkußpflicht an das kommunale Abwassernetz vorgeschrieben wäre, handelt es sich um einen arglistig verwschwiegenen Mangel für dessen Abhilfe der Verkäufer haftet..

ja schon oder aber auch arglistige Täuschung wenn er es verschwiegen hat.

Er hat uns nur gesagt, dass man im Keller kein Bad (WC) einbauen kann. Wie haben dann, dummerweise, auch gar nicht weiter gefragt. 

Also gehe ich mal davon aus, dass er es wusste. Was können wir da jetzt machen?? 

@SabiMiaEmma

naja ich würde es über Anwalt laufen lassen und die Kosten welche anfallen bei der Sanierung bzw. das die Abflusssysteme richtig angeschlossen werden....dem Verkäufer zur Rechnung stellen.

Es wird sicherlich noch einiges an Zeit und Nerven kosten.

Hallo,

da du beweisen musst, dass er es wusste - wird es sehr schwierig.