Verspätete Schlüsselübergabe von Vermieter?

4 Antworten

Was soll ich nun machen, habe ich einen Recht auf Schadensersatz ?

Ja Du hast ein Recht auf Schadenersatz für Hotel- und Lagerkosten so wie zusätzliche Kosten.

Ebenso darf für den Zeitraum wo Du die Wohnung nicht betreten kannst, die Miete zu 100 % gemindert werden.

Du darfst aber auch fristlos kündigen.

Möglich wäre auh die Beauftragung eines Schlüsseldienstes, wenn Du den Mietvertrag hast.

MfG

Johnny

ich muss hinzufügen dass ich noch in der alten Wohnung bin und für diesen Monat eine Doppelmiete zahle

@grapperstar
ich muss hinzufügen dass ich noch in der alten Wohnung bin und für diesen Monat eine Doppelmiete zahle

Na dann fallen ja wohl Hotelkosten weg, aber Kosten für Möbelwagen und Personal welches vor Ort war, kann man bestimmt in Rechnung stellen.

Versuche eine Entschädigung vom neuen Vermieter zu erhalten oder gehe zum Mieterbund.

Hallo,

warum hast Du dich nicht vorher bzgl. der Schlüsselabgabe mit ihm verabredet ! Du wusstest doch auch , daß Du dort zum 1. Februar einziehen wolltest! Jetzt bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als zu warten , wenn er sich meldet !

Du kannst doch deinem Vermieter nicht die Schuld geben , wenn Du dich nicht rechtzeitig gekümmert hast ! Normalerweise wird bei Vertragsabschluss geklärt , wann und wie die Wohnung und die Schlüssel übergeben werden !

Schadenersatz kannst Du also nicht fordern!

GLG , viel Erfolg und einen guten Start in die neue Woche , wünscht Dir ,clipmaus:-))

Hallo? Zuerst mal ist der Vermieter in der Pflicht. Der kennt den Vertrag genau so gut wie der Mieter. Ergo, er weiß wann Mietbeginn ist.

Erst mal hast Du das Recht die Miete erst ab Wohnungsübergabe zu zahlen bzw. diese um 1/28 pro Tag den Dir die Wohnung später zur Verfügung gestellt wird zu kürzen.

Das Du noch in der alten Wohnung wohnen kannst entbindet den neuen Vermieter nicht von seiner Pflicht Dir die Mietsache ab Vertragsbeginn zur Verfügung zu stellen.

Sofern Ihnen durch die verspätete Schlüsselübergabe ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, z.b. Hotelübernachtung, haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz, im Übrigen steht Ihnen eine Anspruch auf Mietminderung für die entgangene Zeit der vertraglich zugesicherten Nutzung zu.