Verspätete Rückantwort nach Widerspruch. Muss ich trotzdem zahlen?
Hallo zusammen,
Anfang des Monats erhielt ich eine Bußgeldstrafe/ Beförderungsentgelt als ich mit der Bahn zur Arbeit fahren wollte.
Diese erschien mir aber unberechtigt, weswegen ich eine Widerspruch einlegte. In meinem Schreiben formulierte ich den Schlusssatz "Für Ihre Stellungnahme hierzu habe ich mir eine Frist von 14 Tagen vorgemerkt. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt."
Nun, erst 4 Wochen später kommt die Antwort, ich müsse das Bußgeld trotzdem zahlen. Den Widerspruch habe ich innerhalb meines Wohnortes verschickt, also kann der Brief wohl kaum so lange gebraucht haben, um bei der Beschwerdestelle einzutreffen. Ich würde sagen, Pech gehabt, wenn sie mir erst nach meiner "Frist" antworten, oder?
Wer ist nun im Recht?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten.
3 Antworten
Ich glaube, du kannst die Frist gar nicht festlegen. Das ist gesetzlich geregelt und bei den meisten Angelegenheiten ein Monat oder mehr.
Ich bin auch der Meinung dass du keine Fristen setzen darfst.
Du kannst zwar Einspruch erheben, dem muss aber nicht folgegeleistet werden. Und nach dem Einspruch, haben auch sie eine gesetzlich geltende Frist zu beachten, ganz egal was du schreibst.
Daher hast du meiner Meinung nach Pech gehabt und musst das Bussgeld bezahlen.
> Anfang des Monats erhielt ich eine Bußgeldstrafe/ Beförderungsentgelt als ich mit der Bahn zur Arbeit fahren wollte.
Du hast eine Zahlungsaufforderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Das ist keine Geldstrafe und auch keine Geldbuße.
> Ich würde sagen, Pech gehabt, wenn sie mir erst nach meiner "Frist" antworten, oder?
Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Pech hast allenfalls Du gehabt.
> Wer ist nun im Recht?
Dazu müsstest Du uns mal verraten, warum Du nach Deiner Meinung kein erhöhtes Beförderungsentgelt schuldest.