Versorgungsausgleich zwischen Angestellter und Selbstständigen

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Ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, kann man nicht selbst entscheiden, das tut das Gericht. Dazu erhalten beide Parteien den Fragebogen und müssen alles angeben: RV- Nr., weitere Bezüge wie Betriebsrenten aber auch Lebensversicherungen, wie bei Ihnen. Das Gericht prüft und legt den Versorgungsausgleich fest. D.h. 50% der in der Ehe von beiden in die RV eingezahlten Beträge bis zum Monat der Zustellung der Scheidungsklage gehen wechselseitig an das andere Rentenkonto und in diesem Fall erhalten sie von ihrer Ehefrau, da diese länger eingezahlt hat. Gleiches gilt für die Betriebsrente. Aber, das gilt auch für die Lebensversicherungen. Davon werden sie abgeben dürfen. Einen Vorschlag wie den von ihnen genannten wird das Gericht nicht akzeptieren. Und den Versorgungsausgleich nicht durchführen geht wegen der Dauer der Ehe auch nicht.

Bist du dir sicher, dass du deine Finanzen mit der Community teilen möchtest? Als Selbständiger solltest du einen Steuerberater an der Hand haben und diesen auch dafür nutzen. Ohne genaue Zahlen wirst du hier keine Antwort erhalten. Und diese Zahlen gehen nur dich etwas an.

Alternativ wäre dein Anwalt noch ein passender Ansprechpartner. Den du hoffentlich zu Rate gezogen hast, es sei denn du trittst blauäugig eurem Scheidungsanwalt gegenüber. Um nicht überrascht zu werden oder womöglich noch die Selbständigkeit zu gefährden, solltet ihr beide, vor allem du, alles mit den Anwälten klären und nicht hier.

Momentan ist Deine Frau im Zugzwang, denn sie wird bei einem Versorgungsausgleich die Hälfte ihrer erworbenen Anwartschaften abgeben müssen. Du bist also nicht der Verlierer.

Aber so einfach kommst Du nicht weg. Denn die Ansparung bei den Lebensversicherungen wirst du dem Zugewinn zurechnen lassen müssen, was deine Frau - schon in derem Eigeninteresse - machen wird.

Nachdem ihr Beiden aber offensichtlich im Guten auseinander gehen möchtet und wahrscheinlich unterm Strich bzgl. des Rentenausgleiches kein gravierender Unterschied ist, rate ich Dir, mit Deiner Frau zu einem Notar zu gehen (nach vorheriger rechtsanwaltlicher Beratung) und dort eine Scheidungsvereinbarung zu treffen, und dabei u. a. den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies solltet ihr aber v o r Einreichung des Scheidungsantrages machen, da ansonsten das Familiengericht die Rentenauskünfte erholen wird.