Versicherungsschaden , wer zahlt?
Fakten ,
ich wohne in einen Gebäudekomplex mit 20 Wohneinheiten.
Beim Nachbarn ist die Rohrleitung in der Wand gerissen, Frischwasser(Leitungswasser)
Meine Rigips-wände haben sich mit Wasser voll gesaugt , mein Laminat macht die Biege , meine Möbel sind mit Wasser versaut worden. Naja alles was am Grund stand , Küche und der ganze Mist.
passiert am 30.05.2020
Ich habe eine Hausrat ( Versicherung war schon da)
Gebäudevers. war auch schon da vor 3 Wochen.
So nun zu den Fragen :
Wer zahlt mir den Schaden der Möbel?
Wer zahlt den Abbau und den neuen Aufbau der Möbel , Handwerkerzeit?
Wer zahlt den Laminat und die Teppiche , auch hier das verlegen und besorgen der Sachen?
Also was wird von wem bezahlt?????
MfG
Ich hätte noch eine Ergänzung ,
es werden Entfeuchter aufgestellt, nun muss ich aus der Wohnung und wer zahlt mir für sagen wir einmal 3 Wochen die Unterkunft und was ist mit der Miete ?
Welche Versicherung zahlt mir das?
6 Antworten
Wer zahlt den Laminat und die Teppiche , auch hier das verlegen und besorgen der Sachen?
Soweit der Teppichboden verklebt ist gehört er wie das Laminat auch in den Bereich Gebäudeversicherung. Das gilt dann auch für die Zeiten von Beschaffung dieser Materialien.
Bitte den Eigentümer um eine Kopie des Gutachtens, da sind i.d.R. auch die nötigen Nebenarbeiten aufgeführt.
Wer zahlt mir den Schaden der Möbel?
Wer zahlt den Abbau und den neuen Aufbau der Möbel , Handwerkerzeit?
Dafür haftet Deine Hausratversicherung.
Die Frage verstehe ich nun nicht.
Es zahlt doch der, der zuständig ist.
Ist es Dein Gebäude, wohl nicht, wenn Miete gezahlt wird, wird es doch wohl eine VGV geben für das Gebäude, die Beiträge dafür bezahlen meist die Bewohner.
Die Bewohner leisten sich eine Hausratversicherung wie hier für das Plastegiftzeugs, das Mobilar und die Klamotten und die Ersatzunterkunft.
Wieso hat denn Dein Berater/Makler keinen Plan? Der kennt doch die Damen und Herren mit dem Geld. Die Schadenabteilung muss doch den Umzug organisieren und die Ersatzunterkunft beschaffen.
Alle Schäden werden vom Verursacher bezahlt. Liegt kein Fremdverschulden, zb falsch abgedichtetes Rohr vor, dann übernimmt es dein Nachbar bzw. dessen Versicherung. Aber so gesehen dürfte es nicht dein Problem bzw. des deines Nachbarn sein, denn ihr seid, soweit ich dich verstehe, keine Eigentumswohnung, sondern nur auf Miete da. Also ist euer Vermieter dran.
Falls die Wasserleitungen im Umfang der Gebäudeversicherung liegen, zahlt diese die Schäden. Falls es Mietwohnungen sind, hat der Vermieter diese Versicherung (oder sollte sie besser haben)
...das musst du mir nicht erklären. Ich habe nach der Haftung (!) gefragt.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem wohnbaren, meist im Vertrag definierten Zustand zu halten. Kann er das nicht geben, muss er ausgleichen oder den Vertrag kündigen.
Was hat das mit einem Rohrbruch zu tun? Soll er laufend die Wände aufstemmen?
Es ist sein Problem, das Haus instand zu halten. Ob er dann ein Rohrbruch abwartet und dann reagiert oder ob er die Rohre alle überprüfen lässt von externen Flaschnern, das ist dem Mieter per se egal. Der Vermieter hat nur dafür Sorge zu tragen, dass das Wohnobjekt im zumutbaren Zustand erhalten bleibt.
Ja Mieter , da hast du recht
Warum auf ne Fremdversicherung verlassen, bei der erstmal die Haftung geklärt werden müsste (die ich hier grundsätzlich nicht sehe) und dann auch nur Zeitwert zahlt, wenn man ne Hausratversicherung hat? Von daher: Unsinn den Geschädigten hier an den (vermeintlichen) "Verursacher" zu verweisen. Selbstverständlich kümmert sich seine eigene Hausratversicherung um sämtliche Schäden an seinem Hausrat. Das ist nicht nur einfacher und schneller, es gibt auch mehr Geld.
Quatsch, ich kenne keinen Vermieter, der sich mit Zeitwerten abspeisen lässt, wenn es eine VGV gibt, die alles bezahlt.
Der Verursacher zahlt..
Aber...
Den Auf und Abbau wird dir keiner zahlen..Du bekommst den Zeitwert der Möbel ersetzt ...ebenso Laminat und Teppich...
Wenn die Versicherungen schon vor Ort waren,was sagen die zu der Sache ?
...versichert ist immer der Neuwert...
Ich schätze mal es zahlt die Haftpflicht des Verursachers..und die Haftpflicht erstattet den Zeitwert
1. Bei einem Rohrbruch gibt es keinen Verursacher. 2. Die Hausratversicherung geht vor.
Gibt es keinen Verursacher ? Das ist so nicht richtig..
Sondern?
Na deine Aussage ist einfach falsch..pauschal zu sagen es gibt keinen Verursacher, ist nicht richtig..Punkt
Die Haftpflicht der Gebäudeversicherung zahlt. Verursacher ist keiner deshalb zahltGebäudehaftpflicht
...das ist nun der Blödsinn hoch Fünf...
Ja bei deer Hausrat ist es der Neuwert
Den es nicht gibt. Ergo greift die VGV und die HR, denn beide bezahlen die komplette Reparatur und die "Nebenkosten". Mehr bekommen geht eben nicht.
Die Antwort auf alle diese Fragen lautet: deine Hausratversicherung. Beim Laminat/Teppich aber nur, falls du das Zeug auf eigene Kosten angeschafft hast und somit dafür die Gefahr trägst. Ansonsten ist dies ein Teil für die Gebäudeversicherung.
es werden Entfeuchter aufgestellt, nun muss ich aus der Wohnung und wer zahlt mir für sagen wir einmal 3 Wochen die Unterkunft und was ist mit der Miete ?
In deiner Hausratversicherung sind doch sicherlich auch Hotelkosten mitversichert. Und die Miete darfst du in angemessenem Umfang kürzen.
Wieso sollte der Vermieter für den Bruch eines Leitungswasserrohres haften?