Versicherungspolice das Geburtsdatum falsch vom Versicherer eingegeben. Ist sie dann ungültig?

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Hallo,

die einschlägige Rechtsprechung in solchen Fällen ist immer wieder: Der Vertrag ist gültig, solange er sich eindeutig zuordnen lässt. Nur wenn eine Verwechselungsgefahr bestände, wäre er anfechtbar, wenn z.B. eine andere Person mit den genau gleichen Daten existieren würde. Allerdings würde ich der Versicherung den Fehler mitteilen und berichtigen lassen.

mfG Dabbel

Ich will aber die Versicherung kündigen, doch der Versicherer nimmt die Kündigung nicht an, weil, es handelt sich um eine Krankenzusatzversicherung,der versicherer behauptet, die versicherte Person könne dadurch einen Nachteil bekommen und müsse der Kündigung zustimmen. Aber ich bin der Versicherungsnehmer, die versicherte Person ist meine Exfrau mit der ich keinen Kontakt mehr habe. Also erhalte ich weder eine bestätigung, dass sie einverstanden sei, noch akzeptiert die Versicherung die Kündigung. Dabei ist mir eben aufgefallen, dass das Datum eh falsch ist, somit gibt es rein Versicherungstechnisch diese Person garnicht. Also: noch eine gute Idee dazu?

Du musst die Versicherung sofort auffordern den Fehler zu korrigieren. Da ansonsten Dir Nachteile entstehen koennen. Da es ein Fehler der Versicherung war kann man dir keine Vorwurf machen. Eine Kuendigung ist deswegen wahrscheinlich nicht moeglich, lies bitte mal hierzu die Geschaeftsbedingungen ( AKB ) im Anhang Deines Vertrages.

Das Datum muß geändert werden, ein Kündigungsgrund ist das nicht. Wie der Vertrag abgeschlossen wurde,bekommt man eine Kopie, so dass die Möglichkeit besteht, die Daten zu überprüfen.

Das dürfte als Brund für eine Kündigung nicht ausreichen, aber: Du kannst fristlos den Versicherer bitten, die fehlerhaften Daten zu korrigieren.