Versicherungsjahr bei der Ratenschutzversicherung?

2 Antworten

Hallo,

hier geht es um mehr als nur die Versicherung, daher ist auch zu prüfen, inwieweit der Kreditvertrag abhängig von der Ratenschutz- bzw. Kreditabsicherung ist. Hier ist es anzuraten dieses mit dem Kreditvertrag zu prüfen, da die Laufzeit gleich der des Kreditvertrages ist, sollte entweder ein adequater Ersatzvertrag vorgelegt werden, zur Übernahme, und dieser sollte zuvor von dem Kreditgebenden Institut genehmigt werden, da ansonsten dem Kunden weitere Probleme entstehen könnten, wie z.Bsp.: Kündigung des Kredites mit sofortiger Rückzahlungsforderung.

Daher sollte Kontakt mit der Bank, in schriftlicher Form aufgenommen werden, und sich dieses Vorgehen auch schriftlich bestätigen zu lassen, um eine Rechtssicherheit im Streitfalle zu haben.

Danke aber das ist schon soweit geklärt, der Kredit würde auch ohne die Versicherung weiterlaufen, die anteilig zurückzuzahlenden Beiträge fließen auch nicht an den Kunden sondern als Sondertilgung in den Kredit an die Bank (welche der VN ist).

Wenn die Police gegen Einmalbeitrag erstellt wurde, erübrigt sich doch eine Kündigung. Erstattet wird da ganz sicher auch nichts, wenn man vorzeitig kündigt.

Meist ist das ja eine Risikoversicherung mit fallendem Risiko. Also am Anfang der Laufzeit ist sie ja ohnehin am teuersten.

Wenn die Police gegen Einmalbeitrag erstellt wurde, erübrigt sich doch eine Kündigung. Erstattet wird da ganz sicher auch nichts, wenn man vorzeitig kündigt.

Doch, es gibt nicht verbrauchten Beitrag welcher erstattet wird (=dem Kredit als Sondertilgung zugeführt wird). Steht ausdrücklich in den Bedingungne.

@NamenSindSchwer

Ja aber am Anfang ist das Risiko am höchsten und nach 5 Jahren dürfte das meiste an Beitrag schon verbraucht sein. Würde mich aber mal interessieren, was dabei heraus kommt.

Ich denke, das geht aus, wie das "Hornberger Schießen"