Versicherungsfrage:Wenn das Auto aufgebrochen wird und im Kofferraum ein nicht sichtbarer Laptop ...
Versicherungsfrage:Wenn das Auto aufgebrochen wird und im Kofferraum ein nicht sichtbarer Laptop ist und der geklaut wird, zahlt dann die Versicherung? Oder ist das irgendwie Fahrlässigkeit?
Danke für hilfreiche Antworten
6 Antworten
Solche Dinge sind über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung mitversichert. Zumindest wenn man eine gute hat. Diese allerdings könnte je nach Vertrag aber tatsächlich verweigern, wenn man einen Diebstahl provoziert indem man z. B. solche Dinge offen im Fahrzeug liegen läßt, oder man für Fremde leicht sichtbar sowas in den Kofferraum verstaut und weggeht.
Ich kenne allerdings keine heutzutage abschließbare Vollkaskoversicherung mehr bei welcher Gepäckgegenstände bezahlt werden, egal ob sichtbar oder nicht. In einer Vollkasoversicherung sind generell nur Dinge versichert, die ausschließlich mit dem Gebrauch des Fahrzeugs selbst zu tun haben.
Dinge wie Laptops, Handys, DVDs und auch mobile Navis sind davon üblicherweise ausgeschlossen.
In manchen Hausrat-Policen wird auch "Diebstahl aus Kfz" explizit als zusätzliche versicherte Gefahr benannt. Allerdings meist begrenzt auf Reisegepäck und mit einer Nachtzeitklausel...
Hier muss man nach meinen Informationen für Firmen- und Privatkunden differenzieren, eimal nach der Frage, pb es sich um einen älteren Vertrag handelt und zum Zweiten, was genau in der Kaskoversicherung vereinbart ist. Viele Versicherer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, ihre Ausschlußklauseln deutlich zu verschärfen und schließen "nicht-inventar-zugehörige Wertgegenstände des Handgepäcks" aus. , wobei es verschiedene Formulierungen gibt. Im Klartext: Es können Geräte, wie Handys, I-Pod, Laptops, etc. ausgeschlossen sein, selbst wenn diese nicht sichtbar waren. Allerdings gibt es auch Urteile, die einige dieser Klauseln (nicht alle) für unwirksam erklärten, insbesondere in Fällen der Zumutbarkeit bei regelmäßiger Einsatzmitführung. Beispiel: Laptop eines Krankenpflegedienstes im mobilen Einsatz, bei dem man das Gerät nicht immer mit zum Patienten nehmen kann. Ältere Verträge haben oft noch nicht diese Ausschlussklausel und einige Versicherungen erlauben auch explizit den Verbleib bestimmter Geräte unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Unsicherheiten entstanden mit Öffnung des Kasko-Marktes auf Europa-weiter Ebene. Es hilft also nichts, man muss letztlich genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen und im Streitfall ggf. den örtlichen Ombudsmann für die Versicherungswirtschaft zu Rate ziehen. Ich persönlich habe in 16 Jahren 3 Fälle von Diebstählen elektr. mittelgroßer Geräte mitbekommen, bei denen 2 ersetzt wurden, eines nicht. Bei mobilen Navis wird eher eine Ausnahme gemacht, wenn diese hauptsächlich zur Navigation eingesetzt werden.
Da wird die Versicherung sicher nachhaken! Wieso lag da ein Laptop, Quittung des Laptops usw. Dann wird das ganze sicher individuell entschieden werden! Ne 100%ige Antwort gibt es nicht, weil Versicherungen total unterschiedlich zum Teil regulieren.
Für gewöhnlich benötigt man den kostenpflichtigen Baustein "Einbruchdiebstahl im Kfz". Hast du diesen nicht, dürfte die Hausratversicherung nicht zahlen.
Wenn er von außen nicht sichtbar war zahlt die Kaskoversicherung.
DR
Eine Kaskoversicherung deckt ausschließlich Schäden am Fahrzeug und der für den Betrieb notwendigen Teile. Da dürfte ein Laptop eher nicht dazu gehören...
Außenversicherung bezweifele ich, da ein versicherter Schaden eingetreten sein muss. Ein Einbruchdiebstahl erklärt sich nach den Bedingungen wie folgt:
Wie du siehst muss zwingend ein Raum eines Gebäudes betroffen sein, was ein Auto nunmal nicht ist.