Versicherungsfrage:Wenn das Auto aufgebrochen wird und im Kofferraum ein nicht sichtbarer Laptop ...

6 Antworten

Solche Dinge sind über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung mitversichert. Zumindest wenn man eine gute hat. Diese allerdings könnte je nach Vertrag aber tatsächlich verweigern, wenn man einen Diebstahl provoziert indem man z. B. solche Dinge offen im Fahrzeug liegen läßt, oder man für Fremde leicht sichtbar sowas in den Kofferraum verstaut und weggeht.

Ich kenne allerdings keine heutzutage abschließbare Vollkaskoversicherung mehr bei welcher Gepäckgegenstände bezahlt werden, egal ob sichtbar oder nicht. In einer Vollkasoversicherung sind generell nur Dinge versichert, die ausschließlich mit dem Gebrauch des Fahrzeugs selbst zu tun haben.

Dinge wie Laptops, Handys, DVDs und auch mobile Navis sind davon üblicherweise ausgeschlossen.

Außenversicherung bezweifele ich, da ein versicherter Schaden eingetreten sein muss. Ein Einbruchdiebstahl erklärt sich nach den Bedingungen wie folgt:

§ 5 Wann liegt ein Einbruchdiebstahl oder Raub vor? 1. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb Sachen wegnimmt, nachdem er a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind; b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind; c) mittels richtiger Schlüssel, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb des Versicherungsortes durch Raub gemäß Nr. 3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; d) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten. 2. Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn der Dieb a) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; b) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3 a) oder 3 b) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.

Wie du siehst muss zwingend ein Raum eines Gebäudes betroffen sein, was ein Auto nunmal nicht ist.

@JaAl11

In manchen Hausrat-Policen wird auch "Diebstahl aus Kfz" explizit als zusätzliche versicherte Gefahr benannt. Allerdings meist begrenzt auf Reisegepäck und mit einer Nachtzeitklausel...

Hier muss man nach meinen Informationen für Firmen- und Privatkunden differenzieren, eimal nach der Frage, pb es sich um einen älteren Vertrag handelt und zum Zweiten, was genau in der Kaskoversicherung vereinbart ist. Viele Versicherer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, ihre Ausschlußklauseln deutlich zu verschärfen und schließen "nicht-inventar-zugehörige Wertgegenstände des Handgepäcks" aus. , wobei es verschiedene Formulierungen gibt. Im Klartext: Es können Geräte, wie Handys, I-Pod, Laptops, etc. ausgeschlossen sein, selbst wenn diese nicht sichtbar waren. Allerdings gibt es auch Urteile, die einige dieser Klauseln (nicht alle) für unwirksam erklärten, insbesondere in Fällen der Zumutbarkeit bei regelmäßiger Einsatzmitführung. Beispiel: Laptop eines Krankenpflegedienstes im mobilen Einsatz, bei dem man das Gerät nicht immer mit zum Patienten nehmen kann. Ältere Verträge haben oft noch nicht diese Ausschlussklausel und einige Versicherungen erlauben auch explizit den Verbleib bestimmter Geräte unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Unsicherheiten entstanden mit Öffnung des Kasko-Marktes auf Europa-weiter Ebene. Es hilft also nichts, man muss letztlich genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen und im Streitfall ggf. den örtlichen Ombudsmann für die Versicherungswirtschaft zu Rate ziehen. Ich persönlich habe in 16 Jahren 3 Fälle von Diebstählen elektr. mittelgroßer Geräte mitbekommen, bei denen 2 ersetzt wurden, eines nicht. Bei mobilen Navis wird eher eine Ausnahme gemacht, wenn diese hauptsächlich zur Navigation eingesetzt werden.

Da wird die Versicherung sicher nachhaken! Wieso lag da ein Laptop, Quittung des Laptops usw. Dann wird das ganze sicher individuell entschieden werden! Ne 100%ige Antwort gibt es nicht, weil Versicherungen total unterschiedlich zum Teil regulieren.

Für gewöhnlich benötigt man den kostenpflichtigen Baustein "Einbruchdiebstahl im Kfz". Hast du diesen nicht, dürfte die Hausratversicherung nicht zahlen.

Wenn er von außen nicht sichtbar war zahlt die Kaskoversicherung.

DR

Eine Kaskoversicherung deckt ausschließlich Schäden am Fahrzeug und der für den Betrieb notwendigen Teile. Da dürfte ein Laptop eher nicht dazu gehören...