Versicherungsfrage (Tür aufgerissen, Kratzer in fremden PKW)

10 Antworten

Nette Idee mit der Telefonnummer aber nicht im Sinne des Gesetzgeber. Bei groesserem Schaden Polizei rufen. Bei kleinerem Schaden, Kennzeichen des beschaedigten Fahrzeuges notieren, freundschaftliche Geste, eigene Telefonnummer stecken, zur naechsten Polizeiwache und Vorfall melden. Versicherung des Lenkers benachrichtigen. Jedes andere Verhalten kann zu einer Klage fuehren, man weiss ja nie, wer den Vorfall noch beobachtet hat, den Geschaedigten kennt, Deine Wagennummer notierte.

Mismid  16.03.2008, 09:13

Alternativ kann deine Freundin auch den Schaden aus ihrer eigenen Tasche bezahlen ohne eine Versicherung in Anspruch zu nehmen

Die Privathaftpflicht deiner Freundin wird nichts zahlen, da es bei der Nutzung eines Kfz enstanden ist. Hier zahlt alleine die Kfz-Haftpflicht des Halters des verursachenden Fahrzeuges. Wenn der Fahrer des geschädigten Fahrzeuges sich meldet, muß deine Freundin deine Versicherungsdaten und Kennzeichen angeben. Im voraus solltest du aber den Schaden deiner Versicherung schon mal melden und nicht erst warten bis sich der Unfallgegner meldet, da du sonst Schwierigkeiten mit deiner Versicher bekommen kannst

Das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb des Kfz, so daß hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig ist.

Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Haftung gegenüber dem Geschädigten. Inwieweit dann eventuell ein Ausgleich zwischen der Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin und Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung stattfindet, ist eine andere frage.

justika  15.03.2008, 23:48

So hätte ich das auf den ersten Blick auch gesehen, kommt bestimmt hin so!DH

sender  15.03.2008, 23:51
@justika

Dann gib auch den Daumen.

cockhorst 
Fragesteller
 15.03.2008, 23:51
@justika

Soll ich nun erstmal warten, bis sich der Geschädigte bei meiner Freundin meldet?

sender  15.03.2008, 23:51
@sender

Dann kriegste den eben von mir.

WolfRichter  15.03.2008, 23:53
@cockhorst

Du solltest das vor allem unverzüglich Deiner Versicherung melden.

justika  16.03.2008, 00:11
@sender

Hab ich!

america  16.03.2008, 10:12
@WolfRichter

lieber wolrichter es ist einfach deine welt DH

cockhorst 
Fragesteller
 17.03.2008, 00:56

wolfrichter = teh man!

Das mit der Telefonnummer hinterlassen ist nicht ganz unproblematisch, da der Geschädigte daraus eine Unfallflucht konstruieren kann. Für die Beseitigung des Schadens ist Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

sender  15.03.2008, 23:52

Da hatte ich auch ein mulmiges Gefühl.

cockhorst 
Fragesteller
 16.03.2008, 00:04
@sender

unfallflucht wegen einem kratzer im lack ist nicht ein bischen übertrieben, oder? ich kann doch nicht nachts darauf warten, dass der eigentümer des beschädgiten pkw vorbeikommt. bis wann soll ich da stehenbleiben? bis er morgens brötchen holen will? ne ne ne. ein zettel hinter dem scheibenwischer, das reicht wohl aus....

koira1975  16.03.2008, 00:27
@cockhorst

Leidr nicht, wenn der Fahrer doof spielt. Ihr hättet die Polizei rufen müssen

cockhorst 
Fragesteller
 16.03.2008, 00:33
@koira1975

die hat auch nix besseres zu tun.

Mismid  16.03.2008, 09:15
@koira1975

mindestens eine halbe Stunde muß man warten, oder auch länger wenn absehbar ist, daß der Fahrzeugführer in einer bestimmten Zeit wiederkommt, z.b Ende der Parkzeit. Die Polizei muß man nicht unbedingt hinzuholen, da diese sowieso bei Bagatellschäden nur ungern oder gar nicht mehr kommt

Drachentoeter  01.02.2009, 14:54
@Mismid

Wenn der Fahrer nicht kommt, ist ein Anruf bei der Polizei notwendig, da du ansonsten dich der Fahrerflucht strafbar machst.

Deine KFZ- Versicherung.