Versicherungsfrage (Tür aufgerissen, Kratzer in fremden PKW)
Folgender Sachverhalt: Meine Freundin hat heute die Beifahrertür meines Autos geöffnet und dabei einem parkenden PKW einen hässlichen Kratzer versetzt. Sie bestand darauf, ihre Telefonnummer zu hinterlassen, so dass der Schaden beglichen werden kann.
Welche Versicherung haftet überhaupt für diesen Schaden? Ihre Haftpflicht, oder?
Und wie genau ist der weitere Ablauf, falls sich der Eigentümer des anderen PKW bei meiner Freundin meldet? Muss sie sich an ihre Haftplicht wenden und den Vorfall beschreiben, oder wie? Sry hab von Tuten und Blasen keine Ahnung was Versicherungen angeht.
Mfg
10 Antworten

Nette Idee mit der Telefonnummer aber nicht im Sinne des Gesetzgeber. Bei groesserem Schaden Polizei rufen. Bei kleinerem Schaden, Kennzeichen des beschaedigten Fahrzeuges notieren, freundschaftliche Geste, eigene Telefonnummer stecken, zur naechsten Polizeiwache und Vorfall melden. Versicherung des Lenkers benachrichtigen. Jedes andere Verhalten kann zu einer Klage fuehren, man weiss ja nie, wer den Vorfall noch beobachtet hat, den Geschaedigten kennt, Deine Wagennummer notierte.

Alternativ kann deine Freundin auch den Schaden aus ihrer eigenen Tasche bezahlen ohne eine Versicherung in Anspruch zu nehmen

Die Privathaftpflicht deiner Freundin wird nichts zahlen, da es bei der Nutzung eines Kfz enstanden ist. Hier zahlt alleine die Kfz-Haftpflicht des Halters des verursachenden Fahrzeuges. Wenn der Fahrer des geschädigten Fahrzeuges sich meldet, muß deine Freundin deine Versicherungsdaten und Kennzeichen angeben. Im voraus solltest du aber den Schaden deiner Versicherung schon mal melden und nicht erst warten bis sich der Unfallgegner meldet, da du sonst Schwierigkeiten mit deiner Versicher bekommen kannst

Das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb des Kfz, so daß hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig ist.
Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Haftung gegenüber dem Geschädigten. Inwieweit dann eventuell ein Ausgleich zwischen der Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin und Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung stattfindet, ist eine andere frage.

Dann gib auch den Daumen.

Soll ich nun erstmal warten, bis sich der Geschädigte bei meiner Freundin meldet?

Dann kriegste den eben von mir.

Du solltest das vor allem unverzüglich Deiner Versicherung melden.

Hab ich!

lieber wolrichter es ist einfach deine welt DH

wolfrichter = teh man!

Das mit der Telefonnummer hinterlassen ist nicht ganz unproblematisch, da der Geschädigte daraus eine Unfallflucht konstruieren kann. Für die Beseitigung des Schadens ist Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Da hatte ich auch ein mulmiges Gefühl.

unfallflucht wegen einem kratzer im lack ist nicht ein bischen übertrieben, oder? ich kann doch nicht nachts darauf warten, dass der eigentümer des beschädgiten pkw vorbeikommt. bis wann soll ich da stehenbleiben? bis er morgens brötchen holen will? ne ne ne. ein zettel hinter dem scheibenwischer, das reicht wohl aus....

Leidr nicht, wenn der Fahrer doof spielt. Ihr hättet die Polizei rufen müssen

die hat auch nix besseres zu tun.

mindestens eine halbe Stunde muß man warten, oder auch länger wenn absehbar ist, daß der Fahrzeugführer in einer bestimmten Zeit wiederkommt, z.b Ende der Parkzeit. Die Polizei muß man nicht unbedingt hinzuholen, da diese sowieso bei Bagatellschäden nur ungern oder gar nicht mehr kommt

Wenn der Fahrer nicht kommt, ist ein Anruf bei der Polizei notwendig, da du ansonsten dich der Fahrerflucht strafbar machst.

Deine KFZ- Versicherung.
So hätte ich das auf den ersten Blick auch gesehen, kommt bestimmt hin so!DH