Versicherung zahlt nur 50% Schaden für den Rest muss ich selbst aufkommen..?

9 Antworten

Wenn beide 50% Schuld haben, dann zahlen beide Haftpflichtversicherungen jeweils 50% des Schadens am anderen Auto. Fuer die andere Haelfte muss man dann selbst aufkommen, da die Haelfte des Schadens ja DEIN Verschulden war.
Aber ... hast du eine Vollkaskoversicherung, dann kommt die fuer DEINEN Teil des Schadens auf. D.h. 50% deines Schadens wird von der Haftpflicht des anderen Autos bezahlt, 50% von deiner Vollkasko. Du musst den Schaden also nicht einfach nur "der Versicherung" melden, - die eine H'lfte ist Haftpflicht, die andere Haelfte musst du separat als Vollkaskoschaden melden.

Ganz einfach: Ihr seid beide im Straßverkehr gem. 1 StVO Abs.1 und 2 erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Du hast den Fehler gemacht, beim Aussteigen nicht auf den Verkehr zu achten und deine Schwester hat den notwendigen Sicherheitsabstand zu deinem Fahrzeug nicht eingehalten. Ergebnis: Beide sind nur zu 50% Schuld an dem Schaden des anderen. Die jeweils eigenen 50% Schuld sind Sache der Vollkasko (Selbstbeteiligung und Höherstufung beachten). Ärgerlich ist es allemal... LG

Die Frage nach den Familienmitgliedern kannste dir sparen, gem. Pflichtversicherungsgesetz werden Schäden innerhalb der Familie nicht ausgeschlossen. Wäre ja auch fatal. Überleg mal, dein Bruder fährt fahrlässig iüber eine rote Ampel und das macht sich als Beifahrer zum Krüppel, dann wirst du abgesehen vom Umstand finanziell auch nie mehr "glücklich". Der Einzige, der keine Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung geltend machen kann, ist der Fahrer gegen sich selbst. Was ihr meint ist Privathaftpflichtversicherung, das ist was anderes. In diesem Falle geht es um Mitschuld gem Gefährdungshafung und Verschuldenshaftung. Und dich trifft hier eine Mitschuld. Gegen die Höhe der Mitschuld kannste nur klagen.

Du kannst ja gegen die Versicherung klagen.

Dass beide 50% Schuld haben, kann dann nur ein Richter entscheiden.

Wenn es so aufgeteilt wird, dann zahlt die Haftpflicht jeweils 50% des Schaden des anderen.

Allerdings die übrig gebliebenen 50% müsste dann die Vollkasko übernehmen, wenn es keine Abstriche bei Familienschäden gibt.

Drück Dich mal genauer aus.

Haftpflicht- oder Vollkasko, was habt ihr denn in Anspruch genommen?

Wenn es sich um die Vollksko handeln sollte, muss sie grundsätzlich ungeachtet Deines Verschuldens zahlen, abzüglich Deiner Eigenbeteiligung.