Versicherung zahlt geliehenes Zelt nicht (durch Unwetter beschädigt)

7 Antworten

Ja natürlich.

Das ist völlig richtig. Sie zahlt ja das komplette Zelt. Dann kann sie mit dem alten machen was sie will. Sonst würdest Du Dich ja noch daran bereichern, was Du sreng genommen sowieso schon tust. Denn eigentlich steht Dir nur der Zeitwert des Zeltes zu. Alter und Abnutzung müßten berücksichtigt werden. So aber hast Du Glück, und kannst Dir ein nagel neues Zelt kaufen.

Geliehene Sachen werden so behandelt, als ob es ein Eigenschaden wäre.

Auch eine Sturmversicherung deckt nur mit dem Gebäude fest verbundene Ausstattung (z.B. Markisen)

Und es ist richtig. Wenn der geschädigte den Zeitwert erhalten hat, geht das beschädigte Gut in das Eigentum des Zahlenden über.

Setze die Versicherung auf den Topf. Wenn ohne Geld ausgeliehen wurde, wird geordnet, so jedenfalls meine.

Nur neuere (und teurere) Policen decken geliehene Sachen ab. Eigentlich ein Unsinn, der dem Haftpflichtgedanken widerspricht.

Damit ist dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet.

@DerHans

Halte dich bitte zurück, wenn Dir die nötigen aktuellen Kenntnisse fehlen und deine Behauptungen finde ich anhand meiner Unterlagen keinesfalls bestätigt. Weder neu, noch zu teuer. Also bitte, und was die Haftpflicht damit zu tun haben soll, bleibt mir verborgen, denn die ordnet ja lediglich den Schaden und eben nicht Wiederbeschaffung, wie die HR..

Wenn deine Schwägerin das Zelt völlig bezahlt, kann sie mit den Überresten machen, was sie will. Es gehört ihr ja dann völlig!

Natürlich zahlt das die Versicherung nicht, das nennt man Fahrlässigkeit. Oder einfach Dummheit. Sie soll dir einfach das Geld geben und sich das kaputte Zelt behalten, damit kannst du wohl eh nicht mehr viel anfangen. Allerdings steht es ihr nicht zu!

Oh doch. Wenn sie das Zelt vollständig bezahlt, steht ihr das sehr wohl zu.