Versicherung zahlt bei kaputter Brille nur 70 EUR (Neupreis 340EUR). Ist das rechtens?
Vor einigen Wochen hat ein Bekannter meine Brille von einem Board im Bad geschmissen, was sie nicht gut vertragen hat. Ein Brillenglas ist total zerbrochen, das andere hat eine kleine Macke und der Rahmen ist an den Scharnieren bestoßen, was wohl eine Stauchung durch den Sturz ist. Das ist zwar nur ein optischer Fehler, aber vor dem Unfall war die Brille einwandfrei.
Im Telefonat mit dem Versicherungsvertreter wurde uns gesagt, dass es keine Probleme mit der Regulierung gäbe.
Da ich auf eine Brille angewiesen bin, habe ich mir bei Fielmann sofort eine neue bestellt. Bei Fielmann meinte man, dass das alte Gestell auch weitere möglicherweise unsichtbare Haarrisse davongetragen haben könnte und es sicherer sei, ein neues Gestell zu nehmen, schon allein weil meine Brille auch nicht mehr die neueste war. Sonst hätten mir die Gläser gereicht.
Ist es korrekt, dass die Versicherung mir jetzt nur 70 EUR Zeitwert erstattet???
Eigentlich muss die Versicherung mich doch so stellen, als ob der Schaden nie eingetreten wäre. Ohne Brille sehe ich aber nichts und dieser Betrag reicht noch nicht mal für ein Glas. Meine Augen haben sich minimal verändert, aber mit meiner Brille habe ich einwandfrei gesehen und hätte mir so schnell keine neue gekauft, auch wenn sie schon 4 Jahre alt war. Die neue Brille war sogar 100 EUR günstiger als die alte.
Was kann ich jetzt tun?
5 Antworten
naja versicherungen beziehen sich schon auf den zeitwert. aber 70 klingt natürlich schon sehr wenig. und versicherungen sind mal wie ein orientalischer bazar. verlang den zuständigen sachbearbeiter und verhandle mit ihm. welche versicherung ist jetzt zuständig...deine oder die vom bekannten? ist aber nicht weiter wichtig...falls ihr einen eigenen betreuer habt setzt euch mit dem in verbindung. da erreicht man meist mehr.
Natürlich ist die Versicherung von meinem Bekannten zuständig, der ja die Brille kaputt gemacht hat. Ich bin vor allem deshalb so sauer, weil der Betreuer am Telefon gesagt hat, alles kein Problem, ich soll die neue Bestellung einreichen und dann würde das reguliert. Von Zeitwert hat er nichts gesagt.
Ich habe das noch nie erlebt. Ich hatte schon ein paar kleinere Schäden, die ich bei meiner Versicherung eingereicht habe (kaputtes Bügeleisen, kaputte Büste...). Da hatten wir teilweise nicht einmal eine Rechnung und trotzdem hat meine Versicherung diese Schäden immer anstandslos in VOLLER HÖHE ersetzt.
Eine Brille hat ja so gesehen keinen Wertverlust. Wenn ich mit dem Ding gut sehe, dann kaufe ich mir auch keine neue.
Die Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nur den Zeitwert eines beschädigten Gegenstands. Dass Fielmann lieber eine neue Brille verkauft, hat damit nichts zu tun. Tatsache ist auch, dass seitdem die Krankenkassen praktisch nichts mehr für Brillen zahlen, die Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Brillen rapide zugenommen haben. Zitat: "Die Neigung zum Versicherungsbetrug steigt mit dem Einkommen des Versicherungsnehmers."
Anders als in der Hausratversicherung, die zum Neuwert reguliert, gent es bei Schadenersatzansprüchen, die über die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers reguliert werden, immer um den Zeitwert, Dabei geht man bei einer Brille von einer durchschnittlichen Lebensdauer von etwa 3 bis 5 Jahren aus. Auch wenn die Brille danach noch ihren Dienst tut, ist der Zeitwert dann praktisch 0. Das ist keine Erfindung der bösen Versicherungen, sondern durch unser bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Grundsatz ist auch ein Bereicherungsverbot, d.H., dass ein Geschädigter nach der Regulierung nicht besser gestellt sein darf, als vor dem Schadensreignis. Ich kann den Ärger gut verstehen, es würde mir auch nicht gefallen, wenn ich duch so ein Mißgeschick schon Geld aufwenden müsste, was sonst erst vielleicht ein Jahr später fällig geworden wäre - aber so sind halt unsere Gesetze gestrickt. Solltest Du aber mit der Entschädigungsleistung gar nicht einverstanden sein, kannst Du Deinen Anspruch natürlich auch vor einem Gericht geltend machen und durch dieses überprüfen lassen. Eine Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Privatrechtsschutz umfasst, würde diese Kosten übernehmen.
Die Versicherung muss nur den Zeitwert ersetzen. Ist beim Autounfall auch nichts anderes. Wenn die Reparatur zu teuer im Gegensatz zum Zeitwert ist muss man auch zuzahlen.
Zudem gibt es auch erheblich preiswertere Gestelle, die auch gut aussehen.
Muss es gleich sowas teures sein?
Und wenn das Gestell noch io war, hätte das ja nicht sein müssen. Dann hätten die Gläser gereicht. Dass Fielmann sowas erzählt ist klar, die wollen verkaufen.
Man bekommt auch günstige Gestelle bis 100 Euro.
Die Gläser müssen sie auf jeden Fall zahlen.
Natürlich bekommt man nur den Zeitwert.
Wenn du dir vor 20 Jahren ne Brille für 1000 Euro gekauft hast, dann bekommst du doch jetzt keine 500 EUR.
Also erstens finde ich es nicht so glorreich, wenn ich jetzt jahrelang mit einem optisch angeschlagenen Gestell rumlaufen soll, blos weil mir jemand die Brille runtergeschmissen hat. Die Aussage, dass das Gestell vermutlich nicht mehr lange halten wird und im schlechtesten Fall schon beim Reinmachen der neuen Gläser reißt bekam ich von 3 Optikern (die mich in der Vergangenheit auch immer alle sehr gut beraten haben).
Dann habe ich ohnehin preislich nicht zugeschlagen, denn meine neue Brille hat 100 EUR weniger gekostet als die alte, weil ich natürlich versucht habe, preisbewusst einzukaufen. Mein letztes Gestell war deutlich teurer als dieses, aber die Nulltarif-Gestelle haben mir noch nie gestanden und obwohl ich so ziemlich alle durchprobiert habe, habe ich auch diesmal kein passendes gefunden.
Mit dem nicht bezahlten günstigen Gestell hätte ich ja noch leben können. Aber die Versicherung ja nicht mal die zwei kaputten Gläser erstattet. Ich finde das schon hammerhart. Ich habe auch schon mal jemandem die Brille kaputt gemacht. 1500 DM hat die seinerzeit gekostet. Die wurden von der Versicherung anstandslos ersetzt.