Versicherung Umzäunung
Ich habe für mein Grundstück eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden. In den Versicherungsbedingungen sind auch Schäden an der Umzäunung eingeschlossen. Beim Hochwasser ist das Eingangstor zum Gundstück weggeschwommen und der Zaun links und rechts vom Tor beschädigt. Jetzt wird durch die Versicherung die Reparatur/Neuanschaffung des Tores und des Zaunes abgelehnt. Es würde sich um eine Toranlage handeln, welche nicht versichert wäre. Meiner Meinung ist ein Tor, welches links und rechts von einem Zaun begrenzt wird, Bestandteil der Grundstücksumzäunung. Wer hat hier Erfahrung
2 Antworten
Hey getro2,
Erfahrung anhand eines Schaden hab' ich zum Glück nicht, aber ich hab' mal z.B. bei der Gothaer in den Bedingungen nachgelesen:
Zusätzlich sind auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück versichert Antennenanlagen, Beleuchtungsanlagen, Briefkasten- und Klingelanlagen, Carports, Einfriedungen, elektrische Leitungen oder Freileitungen, Gartenkamine, Gewächs- und Gartenhäuser, Hof-, Gehsteig- und Terrassenbefestigungen, Hundezwinger/-hütten, Masten, Müllbehälterboxen, Schutz- und Trennwände, Ständer, Überdachungen und Pergolen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Hierzu gehören nicht Bäume und alle Arten von Grundstücksbepflanzungen.
Weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Also ein Gartentor wird hier nicht in den VGB ( hier: Gothaer Wohngebäude-Versicherungsbedingungen) genannt, jedoch folgender Satz:
Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Also kannst du mal prüfen, ob dieser Satz bei dir enthalten ist. Dieser Satz würde doch ein fest verankertes Gartentor mit einschließen!?
Gruß siola
Dieser vermeintliche Widerspruch ist eigentlich gar keiner: Zwar ist laut VGB Grundstückszubehör und Grundstücksbestandteile - dazu gehört auch die Einfriedung inkl. Tor - mitversichert. Dies bezieht sich jedoch nur auf die in der Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Deckungserweiterungen wie z.B. die Elementarschadendeckung haben hingegen nur das Wohngebäude (+ ggfs. Nebengebäude) zum Gegenstand. Grundstücksbestandteile wie die Einfriedung sind in der EL-Deckung jedoch nicht mitversichert.
Korrekt. So steht es auch in den Empfehlungen des GDV