Versicherung meldet sich nicht beim Unfallgegner, wer muss reagieren?

8 Antworten

Um es kurz zu machen: Der Unfallgegner hat einen Anspruch gegen den Unfallverursacher.

Du willst, dass deine Versicherung das bezahlt, also musst du auch dort anrufen, wenn sie den Unfall nicht reguliert. Ob und wie die Ansprüche gerechtfertigt sind, wird deine Versicherung mit dem Unfallgegner klären.

Wer sagt, dass sie den Unfall nicht regulieren? Keiner hat Bescheid bekommen, als von nicht regulieren kann ja nicht die Rede sein. Denn dann hätten wir ja Post bekommen oder der Gegner. Es sind ja nicht mal 5 Wochen um und es war noch Karneval. Wie gesagt Gutachten kam ja erst in der vorletzten Januar Woche.

@Erna119

Sagen wir es so, ich habe Versicherungen erlebt, die innerhalb von vier Wochen komplett reguliert haben. Deine Versicherung macht das scheinbar noch nicht. Ich würde an deiner Stelle nachhaken, denn letztlich bist du bzw. dein Sohn (wenn ich andere Antworten sehe) in erster Konsequenz verantwortlich. Du könntest den Schaden ja auch selbst regulieren um deine Haftpflichtprämie zu schonen

@theCapsicum

Könnte ich, aber wenn man mich über den Tisch ziehen will, dann soll sich die Versicherung kümmern. Ich habe ja vorhin auch ein Mail geschickt, mehr kann ich auch nicht machen!

@Erna119

Doch, du kannst den Telefonhörer in die Hand nehmen und direkt Nachfragen.

Du kannst natürlich auch gerne deine Bedenken auf den Tisch bringen, wenn du bzw. dein Sohn vor den Richter gezogen wirst, weil ihr eure Schaden nicht regulieren lasst. Wenn die Gegenseite genug genervt ist, wird das nämlich bald die Folge sein.

Richter hören aber erfahrungsgemäß aber ganz schlecht zu, wenn ein Anruf das Problem aus der Welt geschafft hätte.

Den Streit über Schadenswert wird deine Versicherung bei deinen Bedenken sicherlich gerne fechten.

@theCapsicum

kann ich, aber ich kann auch schreiben und wie es scheint, bin ich nicht verpflichtet, wenn der Gegener alle wichtigen Angaben hat. Mich regen so Sachen auf wie, wenn IHR den Schaden nicht regulieren lasst. Es ist gemeldet, noch mal, also sag nicht, WIR lassen den Schaden nicht regulieren. Ein Anruf nutzt wohl kaum, oder glaubst du die arbeiten schneller, wenn man die nervt?

Bei einem Kfz-Unfall besteht immer seitens des Geschädigten ein Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Wenn also eine Schadennummer vorhanden ist und der Geschädigte diese hat, bist du raus aus der Nummer.

Sollte dich ein Mahnbescheid ereilen, vollumfänglich widersprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke, Kevin für die Hilfreiche Antwort. Ich frage mich manchmal, warum hier Leute antworten, die entweder nicht richtig lesen oder keine Ahnung haben. Unfallgegner hat alles.

Ja, DU musst Dich kümmern.

(überteuertes Gutachten, der will sich ein wenig sanieren

Nein, das läuft immer so - für diese Unfall-Gutachten gibt es Sachverständige, die das ohne Dein weiteres Zutun regeln. Es reicht, wenn Du das Deiner Versicherung unter Angabe der Schadennummer einreichst.

Für Deinen Unfallgegner reicht

  • Name Deiner Versicherung
  • Schadennummer

Interessant ist für Dich, wie viel Selbstbeteiligung plus höherer Versicherungsbeitrag für Dich ausmachen = Betrag X

Eventuell will der bloß Betrag Y von Dir und verzichtet dafür auf eine Reparatur.

Wenn X > Y kannst Du ihm Y geben. Das ist einfach billiger für Dich.

Fakt ist, es wurden Schäden mit aufgeführt, die vorher schon da waren, was auch bestätigt wurde. Der Mann aber hat ein Gutachten beim Bekannten aufgegeben und da sind halt die Schäden moniert, die lt. Frau schon vorher da waren. Der Mann weiß nicht, dass wir Fotos am Unfallort gemacht haben und seine Frau vor der Polizeit ausgesagt hat, dass die Schäden schon vorher da waren, bis auf der Lackabplatzer von uns.

@Erna119

Das macht nichts. Das kümmert nur die Versicherung.

Mein Auto hat neulich eine junge Dame von hinten gerammt: Im Gutachten steht, dass nur die Stoßstange betroffen ist. Die Stoßstange wird ersetzt und lackiert, die Parkpiepser justiert, dazu Kleinteile und Stundenlohn - das werden gut 1500€.

Dass die vorher vorhandenen Kratzer anschließend weg sind, ist ein für mich netter Nebeneffekt. Auf die Schadensregulierung hat das aber keinen Einfluss.

Ruf die Versicherung an und frag, was da Phase ist.

@Walum

Na, bei uns ist nicht mal eine Beule, nur ein kleiner Lackabplatzer. Und die Gurke ist uralt! Das Gutachten ist scheinbar ein Gefälligkeitsgutachten, denn die Schäden, die schon waren, sind da auch mit aufgeführt, deshalb und erhöhen natürlich die Summe, was ja nicht richtig ist, da Vorschäden nicht von uns sind.

@Walum

kann ja nicht sein, dass wir Vorschäden mit auf dem Gutachten haben und durch unsere Versicherung bezahlt werden soll!

@Erna119

Doch, wenn Du etwas kaputt machst, musst Du es ersetzen.

Auch wenn das Teil vorher schon Mängel hatte.

@Walum

du verstehst mich nicht. Den Schaden den wir verursacht haben ist ja ok, aber Vorschäden die als unsere deklariert worden sind auf dem Gutachten, werde ich wohl nicht ersetzen bzw. die Versicherung. Zum Glück haben wir Fotos gemacht..

@Erna119

Wie gesagt: Rede mit Deiner Versicherung!

@Erna119

Mit Vorschäden ist gemeint und nicht schwer zu verstehen, die nicht von uns sind, und du bist der Meinung ich muss die zahlen? Die Versicherung weiß, dass die Schäden (einer kann nicht mal von uns sein, weil die Stelle gar nicht vom Unfall getroffen war, was wir nachweislich auf Fotos beweisen können) nicht alle von uns sind, die Fotos von uns und dem Gutachter unterscheiden sich auch sehr.

@Erna119

Nochmal zum drüber nachdenken:

Du fährst von hinten auf Deinen Unfallgegner. Deine Schuld.

Sein Auto ist hinten kaputt: Stoßstange, Kofferraumklappe, Lack, Plastikteile. Die vom Unfall betroffenen Teile muss Deine Versicherung bezahlen. Wenn also seine Stoßstange vorher schon zerkratzt, verbeult und gerissen war, muss Deine Versicherung sie trotzdem bezahlen.

Sein Auto hatte vorher schon vorne eine Beule. Die hatte nichts mit dem Unfall oder Dir selbst zu tun. Die Beule muss Deine Versicherung nicht bezahlen.

Wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist:

Rede. mit. Deiner. Versicherung.!

@Walum

Nochmal, es war kein Auffahrunfall sonder aufgerollt, also an der Ampel gestanden, Fuß von Bremse und aufgrollt. Keine Beule, nur ein mini Lackabplatzer den ein Lackdoktor beheben kann. Mehr ist nicht dran, keine Plastikteile kaputt, keine Kofferraumklappe, nichts...So wie du beschreibst, ist es mir klar, aber eine Minilackplatzer macht keine über 1000,- für eine neue Stoßstange aus

Der Unfallverursacher haftet persönlich. Wenn Dein Unfallgegner keine Lust hat, sich mit Deiner Versicherung herumzuschlagen, dann muß er das auch nicht.

Grundsätzlich kann der Unfallgegner den Schaden Dir gegenüber beziffern und Frist zur Zahlung setzen. Zahlst Du nicht innerhalb der Frist kann er Klage gegen Dich erheben.

Nur weil es üblich so abläuft, dass sich Unfallgeschädigte an die Haftpflichtversicherung halten, ist es hinsichtlich des Schuldverhältnisses klar geregelt.

Genauso ist es. Will die Dame aber schnallen.

Dog Diego, wir haben ja alles eingereicht. Gutachten, Schadensnummer hat er etc. Darüberhinaus muss ich doch nicht die Versicherung nerven, wenn die sich nicht meldet beim Gegner!

@Erna119

Doch. Anrufen und fragen, ob sie den Schaden teilweise oder ganz reguliert haben.

@DogDiego

haben sie ja nicht, sonst hätte sicher der Unfallgegner wohl kaum bei mir gemeldet.Er hat null gehört!

Der Gegener (=Anspruchsteller) hat ein Direktanspruch an deine Haftpflichtversicherung. Er will etwas, nicht du!

So siehts aus. Du musst ihm nur die Versicherungsscheinnummer und den Versicherer geben. Alles andere ist sein Problem. Wenn er das nächste mal anruft, sag gib ihm vielleicht die Hotline des Versicherers und sag ihm, dass er sich darum kümmern muss. Eigentlich hätte er das Gutachten selber zur Versicherung schicken müssen. Komisch, dass der Gutachter das nicht für Dich gemacht hat...

@Andi848484

so habe ich es mir auch gedacht. Ich kann mir denken, warum er das Gutachten zu uns geschickt hat, ist aber eine andere Geschichte. Ok, er hat alle Daten, soll er selbst da anrufen! Danke!

So, für alle, die meinten ICH muss der Versicherung hinterherlaufen, NEIN... Mir wurde gesagt, der Gegner müsse mit der Versicherung selbst sprechen, ich dürfte normalerweise dazu nichts mehr sagen, da der Schaden gemeldet ist, er die Schadensnummer und die Rufnummer hat, fertig..

@Erna119

...war doch mein reden...

@wattdennnu

deines ja, aber manche wussten es ja scheinbar besser..