Versicherung kündigen ohne Auto abzumelden? Geht das überhaupt

11 Antworten

Davon ausgehend, dass der Vertrag schon mind. ein Jahr besteht, würde ich wie folgt vorgehen: Deine Eltern haben als Versicherungsnehmer das Recht den Vertrag jederzeit zu ändern und selbstverständlich auch mit der einmonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit zu kündigen. Wenn die Hauptfälligkeit des Vertrages auf den 01.01. lautet geht das jedoch frühestens zum 01.01.2014. In diesem Fall würde ich schriftlich die Verlegung der Hauptfälligkeit auf den 01.04. beantragen, dies mir bestätigen lassen und dann spätestens Ende Februar den Vertrag zum 01.04.2014 kündigen. Das geht. Sollte eine Vollkaskoversicherung bestehen könnte man die mit sofortiger Wirkung in eine TKV umwandeln lassen, das spart auch noch etwas Geld. Es gibt allerdings Versicherer die solche eine Änderung nur zur Hauptfälligkeit akzeptieren, die ersatzlose Streichung der VKV sowieso. Dann würde ich die Schwester - da sie das Telefon nicht abnimmt - per Mail oder Brief von den durchgeführten Änderungen bzw. Kündigung informieren, damit sie infolge einer Zwangsmeldung des Fahrzeugs nicht in´s Messer läuft (Fahren ohne Versicherungsschutz, Kosten der Zwangsabmeldung etc. - wie vorstehend schon mehrfach ausgeführt)

Nein, das geht so ohne weiteres nicht. Wenn das Fahrzeug aber auf Deine Eltern zugelassen ist, dann haben diese auch die Möglichkeit sich von den Halterpflichten entbinden zu lassen, weil des Fahrzeug aus Ihrer Obhut entwendet wurde. Das hatte ich jetzt im Freundeskreis auch mit der Verbindung Neffe der Lebensgefährtin. Man kann dann das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben, es wird dann beim auffinden stillgelegt. Eine andere Möglichkeit , wenn Deine Schwester der Halter ist und Deine Eltern Versicherungsnehmer, ist die, daß ihr die VErsicherung nicht bezahlt, oder die Lastschrift zurückzieht. Dann wird die Versicherung tätig und läßt das Auto zur Fahndung ausschreiben, weil es ohne Versicherungsschutz fährt.

Was im Fall der Kündigung unbedingt beachtet werden sollte:

Senden Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein, so können Sie im Ernstfall nachweisen, dass das Schreiben bei der Versicherung eingegangen ist. Sie können das Kündigungsschreiben auch persönlich bei der Versicherung vorbeibringen oder durch eine andere Person damit beauftragen. Lassen Sie sich in jedem Fall schriftlich bestätigen, dass die Kündigung abgegeben wurde. Außerdem sollte man die Kündigung aber erst einreichen, wenn man den Vertrag der neuen Versicherung schon hat. Ansonsten steht man womöglich ohne die gewünschte Versicherung da, denn Gesellschaften, die Kaskoversicherungen anbieten, können sich vorbehalten Kunden nicht aufzunehmen. Die Zulassungsstelle wird über den Wechsel informiert. http://www.infoquelle.de/Versicherung/Kfz/Kfz_versicherung_kuendigung.php

Da deine Eltern den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen haben, sind sie zunächst für die Beitragszahlungen in der Plficht. Sie können sich aber mit der Versicherung in Verbindung setzen und erklären, dass sie den Vertrg kündigen wollen, weil sie das Fahrzeug nicht nutzen. Kündigen können sie sicher, wie man jeden Vertrag kündigen kann. Dann würde deine Schwester ohne Versicherungsschutz fahren und das könnte dann für sie erhebliche Probleme bringen, die bis zur Zwangsentstempelung durch die Polizei führt. Fahren ohne Versicherungsschutz ist zudem strafbar Eine Abmeldung des Fahrzeugs muss nicht erfolgen, wenn man den Versicherungsvertrag kündigt.

Kommt drauf an ,wenn deine Eltern den Brief haben fürs Auto ,können sie es abmelden ,und der Versicherung Bescheid geben.Sollte das nicht der Fall sein ,dürfen deine Eltern die Versicherung kündigen ,läuft ja auf ihren Namen.Wenn dann kein Versicherungsschutz mehr besteht ,wird halt das Auto zwangsabgemeldet,und deine Schwester darf dann nicht mehr fahren,muss dann das Auto auf sie versichern,werden aber hohe Prozente anfallen.