Versicherung hat mir versehentlich Geld überwiesen.
Hallo . Ich hab ein Problem . Eine versicherung hat mir letzten Monat Geld überwiesen. Ich hab dummer weise nicht geguckt woher das geld kam, da zu dieser Zeit auch immer mein Gehalt kommt. Ich habe dieses Geld ausgegeben, da ich dachte es wäre meins. Jetzt kam ein brief der Versicherung, die verständlciherweise ihr Geld wiederhaben wollen. Ich habe es aber leider nicht, da ich Student bin. Was habe ich in diesem Fall für Möglichkeiten?. Vielen dank schonmal im vorraus. LG Neppy
5 Antworten
Kommt drauf an wofür Du es ausgegeben hast. Soweit Du nicht mehr bereichert sein solltest ist § 818 Abs. 3 BGB einschlägig, das heißt Du musst nicht zurück zahlen. Ob Du "entreichert" wärst wenn Du zurückzahlen müsstest hängt wiederum davon ab, wofür Du das Geld ausgegeben hast. Wenn ein Gegenwert erworben wurde bist Du ggf. nicht entreichert. Wenn Du Party mit dem Geld gemacht hast und außer legalen Rauschmitteln mit anschließendem Kater kein Gegenwert erworben wurde, dann wärst Du entreichert und die Versicherung kann nicht zurückfordern.
Super vielen Dank. Ja das Geld ging für essen und vll das ein oder andere Bier drauf. Zudem noch Miete u.ä. Muss ich beweisen ich "entreichert" bin ?
Siehe Kommentar unten. Und ja, du müsstest das schon plausibel machen.
naja also Miete wäre jetzt keine Entreicherung. Du musst genauso "arm" sein wie Du wärst ohne den Geldtransfer :)
Schei* drauf ob bereichert oder nicht. Wenn du schon nicht aufpasst was du da ausgibst, dann sei wenigstens so ehrlich und zahl es zurück! Wenn du nicht alles auf einmal zahlen kannst, dann melde dich bei der Versicherung und frag ob du in Raten abschottern darfst! Die werden froh sein, dass sie es überhaupt wieder kriegen. Und wenn nicht werden halt andere Schritte eingeleitet ...
sei wenigstens so ehrlich? Wer hat denn eigentlich den Fehler begangen? Vielleicht sollte die Versicherung so sorgfältig sein zutreffende Überweisungen vorzunehmen. Und das Bürgerliche Gesetzbuch (hier § 818 Abs. 3 BGB) ist also unehrlich? Während der Gutmensch Fäkalsprache bemüht? Welche "anderen Schritte" meinst Du? Rechtliche können es kaum sein wenn § 818 Abs. 3 BGB einschlägig sein sollte. Russenmafia? Aber nett dass Du Dich hier als besonderen Gutmenschen dargestellt hast, um mal einem sozial Schwächeren richtig eins auf die Mütze zu geben. Sehr guter Gutmensch....
Du kannst die Vericherung um Ratenzahlung bitten, jedoch mußt du es zurück zahlen.
Das problem ist das ich von meinen "Gehalt" so gerade leben kann was miete u.ä. angeht. Was bedeutet das es für mich nicht so leicht ist mal eben 550 Euro zu berappen....
Ja schon, aber das Geld, dass du praktisch "zusätzlich" erhalten hast musst du dir ja dann bei deinem Lohn gespart haben ? Des merkt man doch, wenn man plötzlich mehr Geld hat als sonst ...
Du bekommst ja anscheinend ein 'Gehalt'. Sag Ihnen wenn du dein nächstes bekommest, dass du es dann sofort zurück zahlst.
Super vielen Dank. Ja das Geld ging für essen und vll das ein oder andere Bier drauf. Zudem noch Miete u.ä. Muss ich beweisen ich nicht "entreichert" bin ?
Ich geb dir um Gottes willen keine Tipps, wie man betrügt.
Nur mal allgemein: Wenn du von dem Geld nur Dinge gekauft hast, die du ohnehin sonst auch immer kaufst, dann liegt auch keine "Entreicherung" vor und du wärst nach wie vor zur Rückzahlung verpflichtet.
Davon abgesehen sollte sich ja wohl ein praktikabler Weg finden lassen - vllt Ratenzahlung.
Welche Täuschungshandlung hat der Fragesteller denn vorgenommen, um zu der Überweisung durch die Versicherung zu gelangen? Keine? Na dann sollte man also mit juristischen Fachtermini etwas vorsichtiger sein.
Wenn du so juristisch unterwegs bist, dann fange doch damit an, meinen Kommentar richtig auszulegen.
Ja wenn ich damit mal anfangen würde, kämen mir sofort §§ 185ff StGB in den Sinn. Wieso unterstellst du dem Fragesteller Betrugsabsichten?
Du bist überzeugt, mir Dinge unterstellen zu müssen; komm einfach runter und versteif dich nicht.
Ich habe in meinem Kommentar angedeutet, wann keine Entreicherung vorliegt. Es liegt alles andere als fern, darin Hinweise zu lesen, "was man sagen muss", um doch noch in eine Entreicherung zu kommen. Da gehört es einfach dazu, sich von der Absicht solcher Hinweise zu distanzieren 0o (Zumal es nach den weiteren Angaben kaum mehr nach einer Entreicherung aussah.)
Damit habe ich nicht geschrieben, dass der Fragende bisher betrogen hätte oder dass er dies auch nur noch vor hätte - wäre ich mir der Betrugsabsicht sicher und wäre ich auch noch der Meinung, dies hier anprangern zu müssen, hätte ich meinen Hinweis ja wohl unterlassen.
Der irritierende Gutmensch bist eher du, so wie du hier auftrittst. Was mozarella95 schreibt, kann ich dagegen ohne Bauchschmerzen unterschreiben.
Darum immer alles verprassen, dann erhält man den Lohn des Dreistes :D