Versicherung hat gekündigt?

11 Antworten

Setz dich morgen umgehend mit deiner alten Versicherung in Verbindung. Ich vermute mal, dass dir wegen Nichtzahlung gekündigt wurde.

Geh am zu deinem Vertreter vor Ort, zahl dort den rückständigen Beitrag bar ein und er sollte dann umgehend veranlassen, dass eine neue EVB an die Zulassungstelle übermittelt wird.

Zumindest eine Haftpflichtversicherung darf dir kein Versicherer verweigern. Ganz einfach weil es eine PFLICHTversicherung ist. Darum würde ich mich dringend kümmern, bevor das Auto zwangsweise stillgelegt wird - und zwar nahtlos ab Kündigungszeitpunkt der alten Versicherung.

Die Lösung, das Auto auf jemand anderen zu versichern, geht auch. Dazu musst du es aber auf denjenigen ummelden.

Verweigern kann eine Versicherung die KFZ-Haftpflicht nicht... aber sie kann verlangen, dass zum Beispiel der Beitrag bis Ende des Jahres direkt bar bezahlt wird.. und wenn da keine Rabatte eingeräumt werden, kann das schon ganz schön viel Kohle sein.

@kim294

Nicht nur dies. 

Der neue Versicherer kann sogar einen Zusatzbeitrag verlangen.

Eine Pflichtversicherung heißt aber nicht, dass man einfach nicht bezahlt, und sich dann eine andere Versicherung suchen kann.

... da kann aber etwas nicht stimmen. Warum ein ?, wenn die es gemacht haben? Und wie wird die Lücke ausgeglichen?

Und Dein "Berater" läßt Dich wirklich einfach so hängen? Für den ist das doch Alltag.

Und in der gesetzlichen Frist bezahlen und damit die Kündigung gegenstandslos zu machen kommt nicht in Frage?

Na denn, viel Glück mit einer neuen Versicherung, wenn auch dafür kein Geld zur Verfügung steht.

Ich vermute mal, dass es sich um einen Berater des einzigartigen Versicherers aus Coburg handelt.

@Apolon

... er ist wieder da! Alle werden Dich vermißt haben. Was war aber denn nur los?

Die einfachste Variante ist einfach die Beitragsschulden zu begleichen, dann läuft der alte Vertrag weiter. Und wenn du dir das nicht leisten kannst, wie willst du dir dann die Beiträge für eine neue Versicherung leisten? Oder soll das dann "jemand anderes" bezahlen, bei dem es ja kein Problem ist, wenn der dann auf sein Geld vor dir warten muss?

Zu deiner Frage:

Das Fahrzeug muss nicht zwinged umgemeldet werden. Bei der Beantragung muss beachtet werden, dass eine eVB-Ü an die Zulassungsbehörde übermittelt werden muss. Einige Versicherer verlangen teils enorme Zuschläge, wenn der Halter nicht der Versicherungsnehmer (oder dessen Ehegatte/Lebensgefährte) ist.

Danke dir erstmal für deine anteort! Muss ich diese EBV Nummer an die Zulassung weiter geben oder macht das die neue Versicherung?

@JPierre1978

Du musst der neuen Versicherung sagen, dass die das machen muss. Das sollte aber auch der Berater wissen, bei dem du hoffentlich den Vertrag machst. Finger weg vom Internetabschluss auf eigene Faust bei solchen Geschichten. Das kann nur schief gehen. 

Hoffentlich nimmt Dich jemand, denn die Kündigung wird ja einen Grund gehabt haben.