Versicherung gekündigt, Forderung nach Kündigung durch Anwälte inkl. Mahnbescheid

4 Antworten

und zwar habe ich eben zuerst bei den zuständigen Rechtsanwälten angerufen

Man telefoniert nicht mit der Gegenseite. Vertragsrelevante Kommunikation wird ausschließlich schriftlich geführt, am besten per Einwurfeinschreiben.

diese stellten gerichtlich eine Forderung und letzte Woche kam ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss

Glückwunsch, du musst also Mahn- UND Vollstreckungsbescheid ignoriert haben.

demnach wurde mein Konto gesperrt

Antrag auf Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos gem. § 850k ZPO bei der Bank stellen, dann hast du 1.045,04 € pro Monat als unpfändbaren Freibetrag, der sich durch laufende Unterhaltsverpflichtungen evtl. noch erhöht. Die Bank muss als Drittschuldner spätestens 4 Wochen nach Eingang des P&Ü-Beschlusses die Ansprüche des Gläubigers befriedigen. ohne P-Konto darf man dir alles wegpfänden bis die Schuld beglichen ist.

die Forderung ist ein Folgebeitrag vom 01.01.14 bis 31.01.14, allerdings kündigte ich bereits rechtzeitig zum Ende letzten Jahres und es ist tatsächlich noch eine Forderung seitens der Versicherung offen, in etwa derselbe Betrag, allerdings vom Vorjahr während ich bei der Versicherung noch versichert war, dies möchte ich natürlich bezahlen. Ich hatte anschließend bei der Versicherung angerufen und die bestätigte mir das genannter Vertrag fristgerecht gekündigt/ aufgehoben wurde zum 31.12.2013, zusätzlich lass ich mir dies schriftlich bestätigen, soll heißen, ich lass mir das letzte Schriftstück zukommen in dem alles vermerkt ist, inklusive der erledigten Forderung vom 01.01.14 bis 31.03.14.
Das ist alles komplett belanglos.
  • Du hast duf den Mahnbescheid nicht reagiert.
  • Du hast auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht reagiert.
  • Die Forderung ist jetzt rechtskräftig und vollstreckbar.
kann man so etwas aufgrund falscher Forderung rückgängig machen?

Nein, wenn der Mahn- und der Vollstreckungsbescheid korrekt zugestellt wurden ist es dein Problem, du hast nicht innerhalb der Frist reagiert (durch Zahlung oder Wider- bzw. Einspruch).

Wenn du nachweisen könntest, dass es dir unmöglich war innerhalb der Frist auf die Forderung zu reagieren, weil du vielleicht im Ausland als Geisel gehalten oder irgendwo im Koma gelegen hast, dann bestünde die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO.

Ansonsten ist die Kiste durch und dir bleibt nur zu zahlen.

es ist tatsächlich noch eine Forderung seitens der Versicherung offen, in etwa derselbe Betrag, allerdings vom Vorjahr während ich bei der Versicherung noch versichert war, dies möchte ich natürlich bezahlen

Dann kann von einer "falschen" Forderung keine Rede sein.

Du hast dann Deine Kontopfändung zu Recht bekommen und wirst alle Kosten für den Mahnbescheid und die Beitreibung zusätzlich zahlen müssen.

Wieso kann von einer falschen Forderung nicht die Rede sein?

Die berechtigte Forderung ist anders datiert, liegt im Vorjahr und die Forderung um die es hier geht ist vom 01.01.14 bis 31.03.14, während ich schon gar nicht mehr dort versichert war, diese Forderung wurde laut Auskunft bereits tituliert und wie schon gesagt wurde deswegen eine Kontopfändung ausgesprochen.

Ich bin aber dennoch der Meinung das dies nicht rechtens ist, da überhaupt kein Anspruch auf die Forderung vom 01.01.14 bis 31.03.14 besteht, wenn, dann nur für die offene Forderung von Ende letzten Jahres. Es geht übrigens um folgende Forderung(Mahnbescheid von 17.06.14):

  • Hauptforderung: 184,87€

  • Verfahrenskosten: 69,49€

  • Nebenforderung: - Mahnkosten: 3€ - Inkassokosten: 48,20€ - Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit: 64,26€

  • Gesamt: 369,82€

Am 20.08.14 kam der Pfändungs- und Überweisungsbescheid, darin ist die Höhe bereits auf 402,29€ beziffert.

@ich3034

Hat sich erledigt, zahle den mist jetzt damit endlich Ruhe ist.

@ich3034

Du kommst so oder so nicht um die Zahlung drum herum.

Es gibt einen Titel und damit ist zunächst einmal jeglicher Einwand obselet geworden (Stichwort: Präklusion). Du hast dem Mahnbescheid nicht widersprochen. Wenn, hättest du damals dem Mahnbescheid widersprechen müssen.

Davon ab: Ich würde hier klarstellend an die Anwälte schreiben, dass man nun den entwerteten Titel im Original fordert und dass man eine Klarstellung zur erfolgreichen Kündigung und dass eigentlich offene Beiträge aus 2013 gefordert und gepfändet wurden, erwartet.

Wie soll es nun weiter gehen?

Die Forderung wird entweder via PfÜB oder per ÜW durch Dich ausgeglichen, danach (mit etwa 14 Tage Frist) wird Deine Bank durch den Gläubiger über die Befriedigung der Forderung informiert und Dein Konto wieder freigegeben. Vorher kann und darf die Bank Dir ohne gerichtlichen Bescheid keine Gelder aus Deinem Konto auszahlen. Die Bank wird Dir als Folge der Pfändung jeden Dispokredit etc. mit sofortiger Wirkung kündigen, außerdem erhältst Du (respektive hast Du) einen negativen SCHUFA-Eintrag. Aufgrund des VB ist zudem auch jede Diskussion über etwaige inhaltliche oder formale Fehler des Gläubigers obsolet, da durch den VB sachlich erledigt.

Aufgrund der Kontosperre und der titulierten Forderung bin ich nun ratlos, kann man so etwas aufgrund falscher Forderung rückgängig machen?

Nein. Du könntest ggfs. Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) erheben, aber wozu? Das ändert an der grundsätzlich zu erstattenden Forderung nichts, und dauert mit Sicherheit Monate, von Kosten und Risiken ganz zu schweigen.

Noch Infos?

Ich würde erst mal wissen wollen, um was es eigentlich geht. Du schreibst so wirr, dass man nicht die geringste Ahnung hat, was nun genau das Problem ist.

Du hast nicht bezahlt und deswegen bist du jetzt schon bei der Kontopfändung. Tja, das ist ganz normal. Du hättest zahlen sollen. Geh zur Schuldnerberatung. Alles andere bringt dir rein gar nichts. Ich glaube auch nicht, dass du im Stande bist, das alleine zu lösen.