Versichert, wenn ich vor der Arbeit zum Sport fahre?

3 Antworten

Alle privaten Versicherungen, wie auch deine Krankenversicherung greift.

Nur nicht die gesetzliche Unfallversicherung, die greift nur wenn du auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeitsstelle fährst.

Hoi.

Man spricht hier vom "Dritten Ort":

„Dritter Ort“

Wege, die nicht zwischen der Wohnung (Erster Ort) und der Arbeitsstelle (Zweiter Ort) zurückgelegt werden, sondern einen anderen Ort (Dritter Ort) als Ziel oder Ausgangspunkt haben, sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts versichert, wenn:

Der Weg von oder zum Dritten Ort in angemessenem Verhältnis zum üblichen unmittelbaren Weg Wohnung – Betrieb steht

der Aufenthalt am Dritten Ort mindestens zwei Stunden beträgt."

https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/glossar/wegeunfall

Hier würde tatsächlich der Versicherungsschutz ab der Vorbeifahrt an der Wohnung greifen, da der Gesamtweg nicht mehr im angemessenem Verhältnis stünde.

Ciao Loki

Der Besuch des Fitness-Studios ist einwandfrei als privat zu betrachten. Das ist ja auch nicht einfach ein Umweg, sondern der Arbeitsweg wird unterbrochen.

@DerHans

Nee, dass ist so nicht ganz richtig - wenn im Ergebnis wir uns aber sicherlich einig sind.

Zuhause -> Sport: sogar ein Abweg, weil entgegen des Arbeitsortes(er nimmt ja noch gar nicht den Arbeitsweg auf).

Sport -> Arbeitsstätte: zu weit weg. Er nimmt den Arbeitsweg erst ab Höhe Wohnung auf.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur den DIREKTEN Arbeitsweg. Ausnahme, wenn man zum Tanken einen "kurzen" Umweg fahren muss.

Man kann dir nur raten, für diese Deckungslücke eine PRIVATE Unfallversicherung abzuschließen.

Warum soll das eigentlich eine Deckungslücke sein?

@Lokicorax

Wenn du auf dem Weg zum Sport verunglückst, hast du nur deine gesetzliche Rentenversicherung. (Wenn du schon 60 Monate gearbeitet hast)

Sonst Sozialhilfe

@DerHans (erste Aussage): Dies ist leider nicht ganz richtig!

Verlässt ein Mitarbeiter die direkte Fahrstrecke zwischen Arbeitsstelle und Wohnung bzw. umgekehrt (z.B. für einen Umweg), ist er dann wieder versichert, wenn er den ursprünglichen Weg wieder aufnimmt - jedoch nur dann, wenn er tatsächlich wieder auf die direkte Fahrstrecke kommt.

Anm.: "Quasi" ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht versichert, wobei die Versicherungspflicht der BG im Ereignisfall natürlich einer Einzelprüfung unterliegen würde.

ABER: Wenn man bei einem Unfall (der ja auch lebenslange Folgeschäden mit sich führen kann) nicht jahrelang gegen die BG prozessieren will, sollte man sich an den direkten Arbeitsweg halten.