Verschiedene Steuernummern für versch. Tätigkeiten?(Freiberufler)

4 Antworten

Ja, das ist kein Problem. Für die Einkommensteuer werden alle erzielten Einkünfte unter ein und derselben Steuernummer abgerechnet, dasselbe gilt für die Umsatzsteuer, denn ein Unternehmer hat stets ein einheitliches Unternehmen im Sinne der USt, egal, welche Tätigkeiten er ausübt. Nur bei der Gewerbesteuer gibt es u.U. mehrere Steuernummern, da hier der Gewerbebetrieb das Steuersubjekt ist, also für jeden separaten Gewerbebetrieb eine.

Weiterhin kann es vorkommen, dass man z.B. einen Gewerbebetrieb an einem Ort hat, an dem man nicht wohnt. Hier werden dann die Einkünfte dieses Betriebes gesondert festgestellt, dafür gibt es eine extra Steuernummer. Der Feststellungsbescheid wäre aber wieder Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer, d.h. die Einkünfte sind genauso in der ESt-Erklärung anzugeben.

Soweit zur Theorie, die AO hat sich hierbei auch nicht geändert. Was ich nicht weiß, ob es bei der heute erforderlichen elektronischen Abgabe Probleme gibt, z.B. mehrere EÜRs für mehrere Gewerbebetriebe zu übertragen. Ich nutze kein Elster.

Du hast die Sache so ziemlich richtig dargestellt.

Die Steuernummer ist nichts anderes als eine Aktennummer. Wenn man eine weitere Unterscheidungsnummer braucht, dann gibt es ne neue Nummer. Und davon braucht man inzwischen etwas mehr als vorher, denn für jeden Betrieb sollte eine EÜR eingereicht bzw. übertragen werden und somit braucht man für jeden Betrieb eine eigene Steuernummer.

normalerweise bekommst du für JEDE eür bzw. pro eingereichter gewinnermittlung beim finanzamt eine eigene steuernummer.

es gibt dann eine steuernummer, unter der wird die umsatzsteuer und die einkommensteuer erfaßt. unter der / den weiteren steuernummern werden nur die jeweiligen gewinnermittlungen erfaßt. dies ist aufgrund der (zwingend vorgeschriebenen) elektronischen übertragung der steuererklärung erforderlich. normalerweise müßte elster meckern, wenn 2 werte in der anlage g (bzw. anlage s) erfaßt werden und es nur eine steuernummer gibt.

normalerweise bekommst du für JEDE eür bzw. pro eingereichter gewinnermittlung beim finanzamt eine eigene steuernummer.

Normalerweise nicht.

@PatrickLassan

wieso hat dann ein mandant von mir 3 steuernummern für seine 3 gewerbe?

@wurzlsepp668

Hallo!

Ich habe auch drei Gewerbe. Seit Mitte 2013 habe ich folgende Situation:

    1. Gewerbe läuft unter der bisherigen Steuernummer
  • 2 Gewerbe = neue Steuernummer (Unternummer)
    1. Gewerbe = neue Steuernummer (Unternummer)

Nun soll ich bei der Einkommenssteuererklärung die 3 EÜR den jeweiligen Steuernummern zuordnen.

Nun war meine Frage an das FiAmt, ob ich auf meinen Rechnungen aus Gewerbe 2 und 3 die Hauptsteuernummer oder die jeweilige Unternummer notieren soll. Schriftlich wollte sich das FiAmt wohl nicht äußern, ich erhieht die mündliche Aussage, dass auf die Rechnungen nur die Hauptnummer kommen soll. Die Unternummern wären nur für die Einkommenssteuererklärung da.

Ist das logisch? Oder wissen die selbst nicht so recht, wie es passieren soll?

Für einen Tipp wäre ich dankbar, da ich ja gerne alles richtig machen möchte.

vielen Dank!

Ja, man hat als Person nur eine (deutsche) Steuer-Nr. und/oder eine internationale Steuer-ID.

Das ist nicht richtig.

Am besten fragst du dein zuständiges Finanzamt.