Versandhaus will nach tot der mutter irgendwelche artikel zurück?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die wollen den Tisch oder das Geld. Ist doch gar nicht so schwer. Im Recht sind die auch wegen dem Eigentumsvorbehalt. Bezahlt das Ding und gut ist, alternativ geb den Tisch halt zurück und lass dir den Mehrwert erstatten.

ja das hatte ich denen auch so gesagt das icg das gerne zurück geben will aber der tv ist nicht mehr da! und ich kann das auch derzeit nicht zahlen! und belege wo der hin ist das weiß ich nicht

wenn der nicht mehr da ist kommt es darauf an auf wen der Kaufvertrag lief.

das lieg alles komplett auf meine Mutter! ich habe nur mein Bankkonto zur Verfügung gestellt. .. danke schonmal für die antworten

Dann dürften die keine Handhabe haben. solange du die Sachen zurückgibst. Wenn der Fernseher verkauft wurde war das übrigens nicht legal. Aber das Versandhaus kann da nichts machen. Es kann jedoch sein das du eine Anzeige bekommst, einfach weil die prüfen werden wieso du dein Bankkonto zu Verfügung gestellt hast und wie das zusammenhängt. Das würden die aber nur machen wenn es sich lohnt.

Und was genau ist nun deine Frage? Wenn der Fallschilderung nach über das Kundenkonto der Verstorbenen Waren auf Ratenzahlung bestellt wurden, schulden die rechtsnachfolgenden Erben Rückgabe oder Ausgleich der offenen Forderungen.

Da lässt man das Versandhaus schriftlich wissen, dass man mit seiner Erbausschlagung weder Kenntnis über den Verbleib einzelner Nachlassgegenstände sowie der nunmehr rechtsnachfolgenden Nachlasschuldner hat noch befugt wäre, Nachlassgegenstände an sich zu nehmen und herauszugeben, auch wenn der geltend gemachte Eigentumsvorbehalt dem Grunde nach unstreitig ist.

Mit anderen Worten: Du hast mit der Sache nichts mehr zu tun, nur weil die Raten über dein Konto bezahlt wurden.

Das Versandhaus muss sich an die Erben wenden oder seine Forderung aufgeben, wenn dies der Landesfiskus nach allseitiger Ausschlagung wird.

G imager761

erstmal vielen dank! also könnte ich mit den letzten Sätzen aus der sache draußen sein?

@CaptainHookii

Ja, sofern es das Kundenkonto deiner verstorbenen Mutter war und sie Bestellerin, Lieferempfängerin und Rechnungsschuldnerin der fraglichen Waren war.

Dankeschön