Versandhaus will nach tot der mutter irgendwelche artikel zurück?
Hallo kurz zur Vorgeschichte.
Meine Mutter hatte beim größeren Versandhaus ein tv ein tisch und ein Teppich auf raten gekauft! Da sie bevollmächtigt ist über mein Konto Verwendeten wir meine bankkarte zusammen und sie zahlte auch die raten von meinem Konto tisch und Teppich sind noch vorhanden nur der tv war nach meinem Urlaub nicht mehr in ihrem Zimmer! (Keine Ahnung was sie damit gemacht hat) kurz darauf ist meine Mutter verstorben (dezember 2015)und ich schlug die Erbschaft aus!
Und meldete das auch dem versandhaus. (Sterbeurkunde und aussschlagung per post)
Jetzt wollen die alles von mir erstattet bzw ich soll weiter zahlen.....
Hier der original wortlaut:
Guten Tag herr ...
Leider steht bis zum heutigen Tag, eine schriftliche Erklärung über den warenverbleib aus. Es wurde über das kundenkonto ihrer verstorbenen Mutter waren bestellt und erhalten. Davon ist noch ein Betrag in Höhe von .... € offen.
Sie waren der einzahler. Rein rechtlich gehoeren die Artikel noch (versandhaus) und stehen unter eigentumsvorbehalt. Deshalb bleibt (versandhaus) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer der gelieferten ware.
Bitte senden sie mir bis zum 15.11.2016 eine schriftliche Erklärung über den Verbleib der ware zu. Befinden sich die waren nicht in ihrem Besitz benötigen wir die belege über den weitern verbleib.
Weiterhin teilen sie uns mit warum Zahlungen ab Januar 2016 ausgeblieben sind .
Mit freundlichen Grüßen ......
Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten ich wäre über eine kompetente Antwort sehr sehr dankbar bin gerade iwie hilflos
2 Antworten
Die wollen den Tisch oder das Geld. Ist doch gar nicht so schwer. Im Recht sind die auch wegen dem Eigentumsvorbehalt. Bezahlt das Ding und gut ist, alternativ geb den Tisch halt zurück und lass dir den Mehrwert erstatten.
ja das hatte ich denen auch so gesagt das icg das gerne zurück geben will aber der tv ist nicht mehr da! und ich kann das auch derzeit nicht zahlen! und belege wo der hin ist das weiß ich nicht
wenn der nicht mehr da ist kommt es darauf an auf wen der Kaufvertrag lief.
das lieg alles komplett auf meine Mutter! ich habe nur mein Bankkonto zur Verfügung gestellt. .. danke schonmal für die antworten
Dann dürften die keine Handhabe haben. solange du die Sachen zurückgibst. Wenn der Fernseher verkauft wurde war das übrigens nicht legal. Aber das Versandhaus kann da nichts machen. Es kann jedoch sein das du eine Anzeige bekommst, einfach weil die prüfen werden wieso du dein Bankkonto zu Verfügung gestellt hast und wie das zusammenhängt. Das würden die aber nur machen wenn es sich lohnt.
Und was genau ist nun deine Frage? Wenn der Fallschilderung nach über das Kundenkonto der Verstorbenen Waren auf Ratenzahlung bestellt wurden, schulden die rechtsnachfolgenden Erben Rückgabe oder Ausgleich der offenen Forderungen.
Da lässt man das Versandhaus schriftlich wissen, dass man mit seiner Erbausschlagung weder Kenntnis über den Verbleib einzelner Nachlassgegenstände sowie der nunmehr rechtsnachfolgenden Nachlasschuldner hat noch befugt wäre, Nachlassgegenstände an sich zu nehmen und herauszugeben, auch wenn der geltend gemachte Eigentumsvorbehalt dem Grunde nach unstreitig ist.
Mit anderen Worten: Du hast mit der Sache nichts mehr zu tun, nur weil die Raten über dein Konto bezahlt wurden.
Das Versandhaus muss sich an die Erben wenden oder seine Forderung aufgeben, wenn dies der Landesfiskus nach allseitiger Ausschlagung wird.
G imager761
Ja, sofern es das Kundenkonto deiner verstorbenen Mutter war und sie Bestellerin, Lieferempfängerin und Rechnungsschuldnerin der fraglichen Waren war.
Dankeschön
erstmal vielen dank! also könnte ich mit den letzten Sätzen aus der sache draußen sein?