Verrechnungsscheck einlösen Kfz versicherung
Hallo, Ich habe einen Verrechnungsscheck bekommen von meiner Kfz-Versicherung aufgrund eines Vollkaskoschadens! Bin aber mit der Summe nicht zu frieden! Kann ich den Scheck trotzdem einlösen und weiterhin mehr fordern? Nicht dass ich den Scheck einlöse und somit mir Alles verbaue falls ich mit einem Anwalt oder ähnliches dagegen wirken muss!?
Danke für die hilfreichen Antworten im Voraus!
5 Antworten
Aber mit dem Ding kommt doch ein Abrechnungsschreiben der Versicherung und auch eine Begündung, warum denn Abzüge vorgenommen wurden, oder?
Wer bitte ist denn ihm?
Aus welchem Grund bist du mit der Summe nicht einverstanden?
Rechtlich bleibt dir meist nur das Sachverständigenverfahren laut AKB Ziff. A.2.17 / früher § 14. Dieses ist leider in den meisten Fällen mit Kosten verbunden.
Bevor du Einspruch einlegst solltest du auf jeden Fall die gesamten dir vorliegenden AKB´s deines Vertrages genau lesen. Oft sind darin schon sehr viele Ausschlüsse / Einschränkungen vorhanden.
Naja...ich habe mir mein Auto mittlerweile 1 Jahr her gekauft und dafür damals 8.000€ bezahlt! Hab es Vollkasko versichern lassen weil ich nen Kredit dafür aufgenommen habe...naja zum Glück...jetzt ist das Auto durch einen meinerseits verschuldeten Unfall Totalschaden. Doch der Gutachter kommt nur auf eine Gesamtsumme inkl Restwert auf 5.800€! Und das ist etwas zu wenig! Und deswegen fechte ich das Gutachten an(noch ohne Rechtsbeistand)! In seinem Gutachten habe ich halt nen Scheck bekommen und langsam muss ich auf das Geld zugreifen, denn ein neues Auto muss her! Daher mein Anliegen!
Mach dir ohne Fachanwalt nur keine Hoffnung auf einen Erfolg! Ich kenne das aus meiner täglichen beruflichen Praxis.
Es ist immer ein Problem, wenn derjenige der den Schadensersatz zahlen muss (bei dir deine Versicherung) auch gleichzeitig die Höhe die er bezahlt bestimmen kann. In deinem Fall dadurch begründet das deine Versicherung das vertragliche Recht hat selber den Kfz-Sachverständigen zu benennen.
Dann kommt ja auch noch der Verkauferlös hinzu, denn den bekommt ja der AS persönlich, oder?
http://www.autobild.de/artikel/unfall-totalschaden-43097.html
Du kannst den Scheck natürlich einlösen - du hast ja ein Anrecht darauf. Du schreibst die Versicherung an und teilst ihnen mit, dass du mit dieser Entschädigung nicht zufrieden bist.
lg
Du teilst deiner Versicherung schriftlich mit,dass du. dein Verrechnungscheck nur unter Vorbehalt annimmst
schreibe denen mit nachweis, dass du den scheck UNTER VORBEHALT einlöst
Wie gehe ich nun am Besten vor?...Anrufen oder schriftlich?...nicht dass sich das überschneidet...und ich den einlöse und der Vorbehalt bei denen noch nicht eingegangen ist?!
> schreibe denen mit nachweis,
Also soll ich erst auf eine Antwort von denen warten auf mein Vorbehalt bevor ich einlösen gehe?
ich persönlich würde den erst einlösen, wenn alles geklärt ist, aber das ist ne persönliche meinung...
Warum? Ihm steht das Geld ja zu, er ist nur nicht mit dem Betrag zufrieden. Er schreibt der Versicherung, dass er den Scheck erhalten hat, er aber nicht mit der Entschädigung zufrieden ist..
Danke...also muss ich mich auf lange Wochen einstellen bis ich dann mal eine Antwort von denen bekomme...
Ja wird alles aufgeführt! Aber die Hälfte ist gelogen...und angeblich habe ich ihm auf die Frage ob ich die Papiere, Rechnungen und usw. Besitze mit Nein geantwortet!!! Obwohl mir die Frage nicht gestellt wurde...!!!