Verrechnungsscheck bekommen,habe aber kein Konto-was nun?

4 Antworten

"Sie haben einen Verrechnungsscheck bekommen? Dann müssen Sie ihn bei Ihrem Geldinstitut einlösen. Bei einem Verrechnungsscheck können Sie nur über das Guthaben verfügen, indem Sie den Betrag auf ein Konto überweisen. Das Geld darf nicht in bar ausbezahlt werden. Wie es bei der Sparkasse geht, erfahren Sie in dieser Anleitung."

http://www.helpster.de/einen-verrechnungsscheck-einloesen-bei-der-sparkasse-so-geht-s_63306

anleitung im link.

sobald die bank das geld gebucht hat, ist es verfügbar.

Ein Verrechnungsscheck darf nur auf das Konto des Empfaengers gebucht werden. Deshalb sehe ich keine Moeglichkeit der Buchung auf ein anderes Konto und Barauszahlung.

Ein Verrechnungsscheck darf nur auf das Konto des Empfaengers gebucht werden.

Kann es sein, dass du Verrechnungsscheck und Orderscheck miteinander verwechselst?

Verrechnungsschecks sind durch Indossament übertragbar (Artikel 14 Scheckgesetz), deshalb ist die Weitergabe an eine andere Person, die über ein Konto verfügt, kein Problem.

http://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_14.html

Barauszahlung eines V-Schecks ist nicht möglich.