Verrechnungsscheck auf p-Konto pfändbar?
Guten Morgen!
Ich habe ein p-Konto mit einem Freibetrag, der meinem gepfändeten Arbeitseinkommen entspricht. Den Betrag habe ich bereits komplett genutzt. Diesen Monat habe ich nun zusätzlich einen Verrechnungsscheck, von meinem Strom&Gas Versorger, wegen zu viel bezahlter Beiträge, erhalten. Meine Frage ist jetzt, ob dieser Betrag pfändbar ist, wenn ich den Scheck einlöse? Immerhin bezahle ich monatlich, von meinem Freibetrag, meine Beiträge an den Versorger. Das würde doch dann bedeuten, das der zu viel bezahlte Betrag, welchen ich zurück erhalte, eigentlich auch wieder als "nicht genutzter Freibetrag" angesehen / behandelt werden müsste, oder?
Ich hoffe das ist verständlich formuliert. Wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar.
Gruß, Christian
4 Antworten
Du solltest auf keinen Fall den Verrechnungsscheck auf dein P- Konto einzahlen ,sonst ist das Geld weg.Sei froh das du einen Verrechnungsscheck bekommen hast, so hast du nun die Möglichkeit den Scheck auf einen anderen Konto einzuzahlen,sollte aber eine Ausnahme sein.
Sofern die Gutschrift des Verrechnungsschecks den pfändungsfreien Betrag überschreitet, kann dieses Geld auch gepfändet werden bzw. wird in diesem Fall von der Bank abgeschöpft. Nachzahlungen sind also nicht automatisch geschützt.
Sie können Ihre Bank jedoch um eine einmalige Erhöhung des Freibetrags für die Sonderzahlung bitten. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung von einem Rechtsanwalt, Notar oder vom Amtsgericht, dass es sich um eine einmalige Rückzahlung für zu viel bezahlter Beiträge handelt
Der Betrag des V-Schecks übersteigt den nicht pfändbaren Betrag. Also wäre er einziehbar.
Sicher ist er das. Denn er ist dann Guthaben. Und nur darauf kommt es an.