Verrechnungsscheck auf p-Konto pfändbar?

4 Antworten

Du solltest auf keinen Fall den Verrechnungsscheck auf dein P- Konto einzahlen ,sonst ist das Geld weg.Sei froh das du einen Verrechnungsscheck bekommen hast, so hast du nun die Möglichkeit den Scheck auf einen anderen Konto einzuzahlen,sollte aber eine Ausnahme sein.

Sofern die Gutschrift des Verrechnungsschecks den pfändungsfreien Betrag überschreitet, kann dieses Geld auch gepfändet werden bzw. wird in diesem Fall von der Bank abgeschöpft. Nachzahlungen sind also nicht automatisch geschützt.

Sie können Ihre Bank jedoch um eine einmalige Erhöhung des Freibetrags für die Sonderzahlung bitten. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung von einem Rechtsanwalt, Notar oder vom Amtsgericht, dass es sich um eine einmalige Rückzahlung für zu viel bezahlter Beiträge handelt

Der Betrag des V-Schecks übersteigt den nicht pfändbaren Betrag. Also wäre er einziehbar.

Sicher ist er das. Denn er ist dann Guthaben. Und nur darauf kommt es an.