Verpflichtungserklärung wie läuft das ab?

4 Antworten

Du haftest nicht nur, wenn sie abhaut. Du haftest auch, wenn sie einen Schaden anrichtet oder krank wird (Krankenhaus- und Arztkosten) und sie die Rechnungen nicht begleichen kann. Deswegen, wenn du es machst, unbedingt auch eine Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung für diese Person abschließen. Google mal unter Verpflichtungserklärung und Versicherungen oder so, ich glaube, da gibts sogar spezielle Versicherungspakete für Verpflichtungserklärungen.

Unterschied: das eine ist das Visum, dass die Person einreisen darf, dass andere ist die Verpflichtungserklärung, dass die einladende Person für alle Kosten aufkommt, falls was passiert und die eingeladene Person nicht zahlen kann oder will, sprich, dass der Staat nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Touristenvisum muss die eingeladende Person beantragen, Verpflichtungserklärung muss die einladende Person beantragen (kostet glaub 25 €).

Ob es riskant ist, musst du selber abschätzen, inwieweit du der Person traust. Mit den Versicherungen, bist du schon mal gegen Krankheit und Schadensersatzanprüchen versichert. Bleibt im Prinzip nur, falls sie untertaucht und nicht mehr ausreisen will. Das Risiko bleibt.

lass die Finger davon: das ist für dich eine sehr riskante Nummer!

Ohne die von dir abgegebene Verpflichtungserklärung bekommt sie kein Touristenvisum von der Botschaft. Wenn sie dann "abtaucht" haftest du für alle entstehenden Kosten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LadyOrient 
Fragesteller
 04.11.2018, 21:14

Ok danke aber wieso können die nicht einfach so raus ?

snowshoe  04.11.2018, 21:21
@LadyOrient

..... weil andere Staaten, z.B. Deutschland, verständlicherweise keinen Bock haben, hier massenweise Leute durchzufüttern, die gerne mal durch die Weltgeschichte gondeln, um zu sehen, wo sie was abgreifen können......Gerade weil sie ledig und ohne Kinder ist, wird ihr unterstellt, dass sie wenig Bindung an ihr Heimatland hat und es problemlos für ein besseres Leben in Europa aufgibt. Und genau DESHALB herrscht Visumspflicht + Verpflichtungserklärung!

LadyOrient 
Fragesteller
 04.11.2018, 21:27
@snowshoe

Aber was ist wenn Sie jetzt dort arbeitet? Werden trotzdem lohnabrechnungen verlangt?

snowshoe  04.11.2018, 21:36
@LadyOrient

wessen Lohnabrechnungen?

Du Frau lädst eine Frau aus Marokko ein.

Du benötigst also eine Krankenversicherung für sie und eine VE. Hierzu musst du beim Ausländeramt die letzten 3 Gehaltsnachweise von dir, teilweise auch die letzten 6 Monate offenlegen. VE erteilt.

Sie muss den Flug inkl. Rückflug offenlegen. Alle Hotels müssen gebucht sein. Wo wohnt sie denn?

Schengenvisum? Sie kann sich max. 90 Tage im Schengenraum aufhalten.
Rückkehrbereitschaft? Hat sie von Ihrer Uni / Arbeit eine ordentliche Urlaubsbescheinigung?

Wie lange kennst du die Frau, weshalb möchtest du sie einladen? Heirat? Liebe?

Auf gar keinen Fall so eine Erklärung abgeben,
Zumindest nicht für relativ unbekannte Personen