Verpflichtungserklärung für Besuchsvisum! Alternativ

2 Antworten

Hallo,

Ich habe schon 2 mal eine Person aus dem Ausland nach Deutschland gebracht und musste beide Male eine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich habe für ein 1 monatiges Besuchsvisum 3.000 Euro in Bar bei meinem Bürgerbüro vor Ort hinterlegt. Dies ist einfacher und schneller. Außerdem können die Behörden dann sicher sein, dass das Geld jederzeit zur Verfügung steht.

Meinst du beim dem Büro wo man die Verpflichtungserklärung abgibt?? und wenn ich fragen darf aus welchem land kamen deine besucher ?

@basel1987

Ja genau, im Bürgerbüro Abteilung Ausländerwesen. Mein Besucher kam von den Philippinen. Eigentlich müsste du aber auch auf der zuständigen Internetseite Info´s finden.

@Mastern98

das hört sich gut an... das problem ist ich habe einmal versucht jemandn nach deutschland zu holen für medizinische zwecke die verpflichtungserklärung konnte nicht ausgestellt werden weil der nettogehalt nicht ausreicht nach §66-68. habe dann gefragt könnte man vllt ein sperrvermögen hinterlegen als alternativ damit das amt sicher stellt dass die kosten für die person vorahnden sind währed sie in deutschland ist , die meinten Neh !!!

@basel1987

Das ist seltsam. Ich habe auf meinem Merkzettel für den Visumsantrag die Info erhalten, dass ich entweder einen vorgeschriebenen Nettogehalt vorweisen muss durch beglaubigten Bankauszug o.Ä. oder halt Bargeld bei dem zuständigen Amt hitnerlege. Ich bin dort hingefahren und habe gesagt, ich möchte gerne Bargeld für die Verpflichtungserklärung hinterlegen und das klappte alles problemlos.

@Mastern98

haben die dann von dir arbeitsnachweise-bescheinung bzw vertrag verlangt oder hast du direkt gesagt mit dem bargeld und haben die dann aktzeptiert?

@basel1987

und nach dem dein gast wieder weg war, hast du das geld wieder bekommen oder gar nichts ?

Für eine Person die Du einlädst mußt Du ( oder ein anderer Bürge ) aktuell etwas über 1800€ netto verdienen, da Du nur dann ausreichend über die Pfändungsgrenze liegst.

.** zusätzlich**:::

die Bürgschaft kann auch von jemand anders gestellt werden, oder mit dem Zugriffsrecht auf Vermögen sicher gestellt werden.. Haus, Eigentumswhg. Grundstück &&&&;) Gemälde , Barvermnögen

es muß immer sicher gestellt sein, das die BRD drauf Zugriff hat und alle evtl. Kosten die der Allgemeinheit durch einen Aufenthalt und auch eine evtl. Ausweisung entstehen zu ersetzen..(Flugkosten)

zudem mußt Du eine Auslands-KK für die Person abschließen, bzw. er im Ausland

es gibt da keinen Ermessungsspielraum :(

m.l.G. ;)h

hmmmm verstehe. Also momentan für alleinstehende verpflichtungsgeber soll der nettogehalt 2150 € für jede weiter person im Haushalt 700 € zusätzlcih also 2850 € usw.

Also ich bin halt nicht alleinstend . bin verheiratet und bald kommt ein baby . d.h. ich soll 3350 € netto verdienen. welchen traumjob kann ich haben damit ich eine verpflichtungserklärung abgeben kann. mein nettogehalt liegt schon unter der grenze für alleinstehende perosn. wie hoch soll das barvermögen dazu kommen damit ich dann die erkllärung abgeben kann. gibt´s dafür eine tabelle ?und wenn man bas barvermögen besorgt hat. kriegt man die summe dann zurück wenn der gast wieder ausreist???

@basel1987

guten Morgen, Fam. können, wenn ein Einkommen nicht reicht, es muß Deine Frau dann mit zur Antragsstelle und ebenfalls ihren Verdienstnachweis der letzten 3 Monate vorlegen,** Eure Einkommen werden dann zusammen gerechnet..**. und den aktuellen Arbeitsvertrag... wenn sie schon im Mutterschutz ist, macht das nichts..

Das Barvermögen ist in den Städten und Kreisen unterschiedlich... es gibt Kommunen die wollen pro Person nur 1500/2500 und andere über 5000 € .. das kannst Du bei Dir im Rathaus oder Bürgerbüro erfahren...kommt aber auch drauf an, wie hoch die Flugkosten im Fall einer Ausweisung werden würden...das Geld kommt auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk; Sperrkonto

dann brauchst Du/ihr die letzten vorliegenden Steuerbescheide

und einige Dokumente die den Gast betreffen.. eine Kopie seines Reisepasses ist immer gut.

achso, .& den Krankenversicherungsschutz nicht vergessen:)

Wenn der Gast seinen Aufenthalt hier regulär beendet hat wird der Sperrvermerk aufgehoben und Du kannst wieder darüber frei verfügen..

evtl. kannst Du/ihr einen kl. Kredit aufnehmen? und dann anschließend zurückzahlen, sicher da fallen Zinsen an, aber wenn's ansonsten nicht klappt, gibt es keine andere Wahl.. oder hast Du ein sehr gutes Verhältnis zu Deinem Chef.?,. manche Firmen helfen auch mal ihren Mitarbeitern, da ein Lohnvorschuß einem ja länger an die Firma bindet..

Die Erklärung des Verpflichtungsgebers kannst Du Dir runterladen, auch die Gebührenordung in Deinem Wohnort übers Netz raus bekommen..

unter http://www.konstanz.de/rathaus/02168/02191/02192/02195/ findest Du alle Downloads.. allerdings bei Euch werden wohl etwas andere Summen gefordert sein

m. l. G. & viel Erfolg ;)himako