Verpflichtung zum Tapezieren eines Raumes bei Einzug = Rechtens?

3 Antworten

Eine "Kaution" für die Absicherung der Tapezierung, noch dazu nach Geschmack des Vermieters, ist nicht rechtmäßig. Grundsätzlich hat der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben und auch zu erhalten. Nun von euch dafür eine Extrazahlung zu verlangen ist schon ganz schön unverschämt. Das ist eine unangemessene unzulässige Benachteiligung für den Mieter und deshalb unwirksam, auch wenn so im MV stehend und unterschrieben. Grundsätzlich ist der Mieter frei in der Gestaltung seiner Wohnung. Er ist der Besitzer und hat das Hausrecht. Da hat ihm keiner, auch nicht der Vermieter, Vorschriften zu machen.

Fazit: Das Extra nicht bezahlen! Der V. hat keinerlei rechtliche Handhabe das duchzusetzen.

Vielen Dank für deine Einschätzung! Kennst du zufällig die dementsprechende Rechtslage oder Urteile auf welche ich mich stützen kann, damit ich dem Vermieter freundlich erklären kann, dass wir entgegen dem unterschriebenem Mietvertrag keine 450 Euro Kaution bezhalen werden und auch nicht tapezieren werden, sondern lediglich weiß streichen werden ...? Vielleicht lässt sich ja so ein Streit vermeiden..

@AshleyJones

Weißt du ob er unabhängig von der "Kautionszahlung" von uns verlangen kann, dass wir bei Einzug in die Wohnung, tapezieren?

@AshleyJones

Nicht alles ist immer in Gesetze gefasst, vieles durch Rechtsprechung (BGH, OLG oder LG) aber richtungsweisend und deshalb von AG in deren Rechtsprechung zu beachten. Bedenke auch dabei einschränkend, dass man "auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand" ist.

Jedenfalls ist das, was dein schlauer Vermieter will, rechtlich weder durch Gesetz noch Rechtsprechung gedeckt. Er müsste dir nachweisen, auf welcher Grundlage er diese Forderung stellt. Und das wird er nicht können. Fakt ist, dass er nicht vorschreiben darf, wie und womit die Wohnung gestrichen oder tapeziert wird. Eine solche Vorgabe führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel(n).

Dazu kommt, dass du die Wohnung in einem besseren Zustand bei Mietende zurückgeben sollst, als dieser bei Mietbeginn war. Das hat zur Folge, dass bei Mietende die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben wäre.

@AshleyJones

Im weitesten Sinne könnte hier der § 13 GG greifen.

Grundsätzlich geht es den Vermieter gar nichts an, wie Ihr Eure Wohnung gestaltet, sofern hierdurch keine Beschädigungen entstehen.

Darf er uns bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung dazu verpflichten einen Raum komplett neu zu tapezieren und dabei die Farbe und Tapete seiner Wahl benutzen?

 

Ja und nein.

Grundsätzlich kann der Vermieter sicher eine unrenovierte Wohnung übergeben, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

In dem Fall könntet Ihr aber auch eine unrenovierte Wohnung bei Auszug zurückgeben, sofern Ihr keinen finanziellen Ausgleich erhalten habt.

Der Vermieter kann Euch aber weder eine Farbe vorschreiben, noch hierfür Geld verlangen.

Ich erkenne hierin auch überhaupt keinen Sinn: Was bringt es dem Vermieter, wenn Ihr nach seinem Wunsch malert und dann vielleicht 20 Jahre in der Wohnung verbringt?

 

 

Hallo also die "Sondervereinbarung " die er macht ist rechtlich sehr Fragwürdig. Allein das er die Tapete und Farbe aussucht ist nichtig.
Er kann verlangen das ihr eine Tapete Tapeziert
Bzw. Er kann verbieten den Putz direkt zu streichen. Atmungsaktivität und Abplatzungen sind Gründe dagegen. Im grunde müssen Dinge die ihr einbringt reversibel sein. Das heist entfernt  werden können.
Zum rechtlichen ein unterschriebener Vertrag ist rechtlich bindend. In eurem Fall würde ich ( selbst Vermieter) euch wirklich raten zum Mieterverein zu gehen.