Verpflichtung bei Umzug Nachsendeauftrag

10 Antworten

Wenn Du weiterhin Deine Post haben möchtest, ist es schon nützlich, einen Nachsendeantrag zu stellen. Ist es Dir aber egal, wenn Deine Post zurückgeschickt wird, dann solltest Du keinen stellen. Der Nachsendeantrag kostet etwas und ist absolut kein Muss, sondern immer freiwillig

Nein, das ist keine Pflicht, dann geht die Post an den Absender zurück. Stellst Du aber einen Nachsendeantrag ist er kostenpflichtig

es gibt keine pflicht solch einen auftrag zu erteilen (zumal es auch nicht bloss die post als zusteller gibt). allerdings kann es schnell passieren, dass wichtige kontakte untergehen, wenn die neue adresse verteilt wird und wenn dann zb. gläubiger erst anfangen üssen zu "suchen", kann es teuer werden. wichtig ist die registrierung beim zuständigen meldeamt, damit staatliche/behördliche post zugestellt werden kann.

dazu ist man keineswegs verpflichtet - nur wird dir mit fehlendem nachsendeauftrag wichtige post sehr verzögert zugestellt. manche erdenbürger meinen, durch ihren umzug inkasso-forderungen zu entgehen - dem ist nicht so. bei derartigen forderungen oder gerichtlichen ansprüchen kann auskunft von einwohnermeldeämtern eingeholt werden, die daraus resultierende verzögerung für die anschreiben an die betreffende person bewirkt lediglich zinserhöhungen und aufschläge wegen adressrecherche.

dazu bist du nicht verpflichtet! du solltest allerdings alle deine vertragspartner (versicherungen, banken, arbeitgeber, krankenkasse, ex-vermieter, ebay, handyanbieter ect.) über deine neue adresse informieren. gläubiger könnten bei nichterreichen eine kostenpflichtige adressrecherche berechnen.