Verpflegungskosten steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Verpflegung ist grundsätzlich ersteinmal privat. Das müsstest du ja zuhause auch. 3,40 Euro klingt da sogar recht günstig (je nachdem was du dafür bekommst)

Nur bei beruflicher auswertstätigkeit kannst du 14 Euro für den Kalendertag, an dem du mehr als 8 Stunden außerhalb deiner Wohnung und der ersten tätigkeitsstätte stätte abwesend ist als Werbungskosten (mehraufwand für Verpflegung) abziehen. (24 Euro pro vollständigen Tag bei mehrtägigen Dienstreisen)

Aber wenn du ständig am selben Ort arbeitest ist dies die erste tätigkeitsstätte.

Danke für deine Antwort lieber Stefan!

Klar klingen 3,40 erstmal wenig. Im monat komme ich aber dennoch auf meine 100€ Abzug weil es ja pro anwesenden Tag abgezogen wird.

Ich wünsche dir noch einen schönen Abend und frohe Weihnachten 🙏

nope, ist nicht möglich.