Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft, trotz Aussage bei der Polizei?
Hallo, ich habe morgen als "Beschuldigter" bei der Staatsanwaltschaft einen Termin zur Vernehmung. Allerdings habe ich letztes Jahr im August bereits eine Vernehmung bei der Polizei gehabt und habe dort ausgesagt. Gibt es da einen Unterschied bei der Vernehmung bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft? Oder weshalb habe ich da morgen nochmal eine Vernehmung?
5 Antworten
Na klar gibt es da einen Unterschied...die Staatsanwaltschaft will dich vor Gericht bringen, daher ist es besser mit einem Rechtsanwalt da zu erscheinen.
Falls du noch keinen hast, zieh dir einen hinzu, wenn der Straftatsbestand heftig ist (z.B. BTM, Straftat im sexuellen Bereich oder Raub).
Die Staatsanwaltschaft hat noch einige Fragen an dich...damit diese dich anklagen können...sagst du da was Falsches aus, kann es gegen dich verwendet werden...und die Staatsanwaltschaft achtet auf deine Ausdrucksweise...ein falsches Wort kann dir zum Verhängnis werden.
Wenn du keinen Rechtsanwalt hast, hol dir einen dazu und verständige die Staatsanwaltschaft telefonisch, dass du den Termin verschiebst, da du nur mit einem Rechtsanwalt dort erscheinen willst.
Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Strafsachen. Die Polizei hat lediglich zugearbeitet. Wenn der zuständige Staatsanwalt der Meinung ist, daß ein Gerichtsverfahren nötig sein könnte, ermittelt er dann selbst.
Der Unterschied ist der Polizeivorladung hättest du nicht folgen müssen. Das hatte eher informellen Charakter. Die morgige Veranstaltung ist hingegen Pflicht. Das eine war quasi zur Probe, morgen gehts um alles.
Keine Ahnung warum dich der StA lädt, es kann viele Gründe haben. Ich würde hingehen und mir anhören, was er wissen will. Zur Sache würde ich nicht allzuviel sagen.
Klappe halten, Anwalt hinzuziehen!
Indem Fall brauche ich keinen Anwalt und dafür wäre es eh zu spät, da morgen der Termin ist