Vermutung, dass der Vermieter die Wohnung durchsucht und Geld entwendet, versteckte Kamera erlaubt?

21 Antworten

Natürlich darfst du Kameras IN deine Wohnung hängen, aber den Stress würde ich mir gar nicht machen. Dein Vermieter hat kein Recht einen Schlüssel zu besitzen.

Ich würde einfach das Schloss austauschen. Ein einfaches neues Schloss ist gar nicht so teuer. Heb das alte nur gut auf für den Auszug, denn es ist sein Eiegentum.

So hat er keinen Schlüssel mehr und wenn er irgendwann fragt, ob das ein neues Schloss ist, weißt du er hats versucht.

Auf jeden fall bist du so einfach auf der sicheren und rechtlich richtigen Seite.

Dein Vermieter darf nur mit deiner Erlaubnis in die Wohnung und nach vorheriger Ankündigung. Ein Recht auf einen Schlüssel hat er nicht!!

schnucki65  13.08.2012, 14:52

Auch nicht schlecht ...... , also doch das Schloss austauschen , auch wenn es nicht erlaubt ist .

helmutgerke  13.08.2012, 14:56
@schnucki65

auch wenn es nicht erlaubt ist

wie kommst du denn bloß auf das schmale Brett?

schnucki65  13.08.2012, 14:59
@helmutgerke

Du mit deinen schmalen Bretter "n.

lucky1988  13.08.2012, 15:35
@schnucki65

das ist sehr wohl erlaubt!! Das ist deine Wohnung.

Du musst dur beim Auszug das alte wieder reinsetzen. Du darfst ja auch ne weiße Wand pink machen und beim Auszug wieder weiß streichen.

Warum solltest du das nicht dürfen??

Claud18  22.08.2012, 13:41
@lucky1988

Natürlich ist der Austausch des Wohnungsschlosses erlaubt! Der Mieter hat schließlich das Recht, seine Privatsphäre zu schützen.

Ansonsten schreibt ihm der Vermieter wohl noch die Farbe der Gardinen vor......

Und der Vermieter darf auch nicht jederzeit in die Wohnung, sondern nur, wenn er einen triftigen Grund hat.

Eine Mietwohnung ist schließlich kein Kinderheim.

Wechselt erstmal das Schloss an der Wohnungstür auf. Und der vermieter braucht keinen Schlüssel für die Wohnung.

er darf sie sowieso ohne eure Zustimmung garnicht betreten.

Wenn danach immernoch Geld fehlt, kann er es ja nicht gewesen sein.

Speedster2000  13.08.2012, 14:39

ein vermieter MUSS IMMER einen zweitschlüssel haben. denn die wohnung ist SEIN eigentum und er darf selbstverständlich jederzeit in die wohnung (nach vorheriger ankündigung & begründung). und wenn man als mieter in eigenregie das schloss wechselt ist das nen grund für ne sofortige vertragsauflösung, d.h. rauswurf.

seltsame tipps hier kopfschüttel

GarfieldSL  13.08.2012, 14:45
@Speedster2000

Über deinen Kommentar kann ich bloß den Kopf schütteln. Ein Vermieter darf KEINEN Schlüssel einer vermieteten Wohnung haben!

IRENEBOA  13.08.2012, 14:49
@Speedster2000

Unsinn, Speedster2000, deine Aussage ist grundverkehrt. Lies einfach mal hier nach: http://www.test.de/Wohnungsschluessel-Schluesselfragen-1512170-2512170/

Das würde ja bedeuten, dass ein Autovermieter seine Autos gegen gutes Geld vermieten darf - und dann, wenn ihm gerade danach ist, das Mietauto ohne vorherige Inkenntnissetzung des aktuellen Mieters kurz mal nimmt und für sich nutzt, weil es ja schließlich sein Fahrzeug ist. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, in dem die Nutzung des Mietguts gegen entsprechende Bezahlung ABGETRETEN wird. Der Eigentümer hat danach nur noch dafür zu sorgen, dass das Mietgut instandgehalten wird und für den ursprünglichen Vermietungszweck weiterhin geeignet bleibt.

helmutgerke  13.08.2012, 14:52
@Speedster2000

Speedster2000 - da gebe ich dir vollkommen recht, denn über deinen seltsamen tipps kann man nur den kopf schütteln

ellaluise  13.08.2012, 17:12
@Speedster2000

Quatsch, der darf keine Schlüssel haben. Die Wohnung ist zwar ein Eigentum aber auch der Mieter hat ein Recht auf seine gemietete Wohnung. Wenn das Schloß gewechselt wird, muss es bei Auszug wie eingebaut werden.

albatros  14.08.2012, 00:01
@Speedster2000

Du spinnst! Mehr ist dazu nicht zu sagen / schreiben!

schnucki65  13.08.2012, 14:50

Er darf das Schloss nicht so einfach austauschen .

helmutgerke  13.08.2012, 14:53
@schnucki65

doch unter Zuhilfenahme eines Schraubendrehers dürfte das funktionieren.

Meinereiner67  13.08.2012, 15:12
@helmutgerke

nach der Wohnungsübergabe wäre das Schloss bei mir sofort gewechselt, sobalt der Vermieter weg ist.

Das dauert nur eine Minute.

sonnig0815  13.08.2012, 18:57
@Meinereiner67

ich lach mich hier grade weg über soviel Naivität! Speedster 2000.... arbeitest Du nebenbei beim Zirkus?

Woher hast Du nur diese Weisheit mit dem Schlüssel des Vermieters? Ist wirklich totaler Quatsch! Glaub uns anderen das bitte!!!!

Eichbaum1963  13.08.2012, 23:59

ein vermieter MUSS IMMER einen zweitschlüssel haben.

Seltsame Einstellung, woher diese falsche Annahme??

Nein, @Speedster und @schnucki, ihr beide liegt hier voll daneben!

Sicher darf der Mieter das Schloss austauschen, denn der Vermieter hat ohne freiwillige Zustimmung des Mieters kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel!!

und wenn man als mieter in eigenregie das schloss wechselt ist das nen grund für ne sofortige vertragsauflösung, d.h. rauswurf.

Mag ja mancher Vermieter so sehen, aber bei einem derartigen Kündigungsgrund würde jeder Richter laut lachen und dem Vermieter gewaltig den Kopf waschen. :D

Aber natürlich - und das würde ich sogar ganz schleunigst machen. Das Schloss dürft ihr leider nicht auswechseln, ohne dem Vermieter das mitzuteilen. Überhaupt darf der Vermieter ohne eure VORHERIIGE ZUSTIMMUNG und einen vereinbarten Zeitpunkt gar nicht in eure Wohnung. Ich würde sofort Kameras aufstellen - und dafür sorgen, dass die (entsprechend großen) Aufzeichnungen sicher gespeichert werden - möglichst eben nicht auf dem eigenen Heimrechner. Ansonsten würde ich versuchen, Geldscheine eindeutig zu kennzeichnen (Stift, der unter UV-Licht leuchet?) und Schmuck gehört ohnehin weggepackt.

Eichbaum1963  14.08.2012, 00:08

Doch, auch ohne vorherige Information des VM dürfen Mieter das Schloss auswechseln. ;)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Schlossaustausch-in-der-neuen-Mietwohnung-durch-Mieter-__f86945.html

Claud18  22.08.2012, 13:33
@Eichbaum1963

Stimmt, so kenne ich das auch. Nur bei Auszug sollte dann der alte Zustand wieder hergestellt werden. Ich habe in den Neunzigern selbst aus Sicherheitsgründen das alte DDR-Schloss an meiner Wohnungstür durch ein neues ersetzt und es beim Auszug dann wieder angebracht.

Die kameras die du insallierst dürfen nur den Wohnbereich filmen. Wenn du jetzt eine kamera so installiert hättest das du darauf bei deinem nachbar ins fenster guckst oder so wäre es verboten.. aber einfach nur die wohnung überwachen ist ohne probleme möglich!

ne kameria ist erlaubt. ob es ein zugelassenes beweismittel ist weiss ich nicht, aber selbst wenn es das nicht ist würde es ihn in einige schwierigkeiten bringen.

allerdings hat ein vermieter sowas normalerweise nicht nötig. wenn ihr alle so sicher seid dass niemand von euch das geld genommen hat (und dass das geld überhaupt da war), dann geht doch einfach zur polizei. auch ein vermieter hinterlässt fingerabdrücke oder ähnliche spuren :)

Serienchiller  13.08.2012, 14:51

Eine Kamera könnte den Vermieter ja auch entlasten.