Vermögensauskunft - was kann ich als Gläubiger tun?

9 Antworten

Gegen Schuldschein heißt, der andere hat etwas unterschrieben.

Welche Ratenhöhe war denn als Rückzahlung vereinbart? Über welche Finanzen dieser Jemand GENAU verfügt, wusstest du nicht?

Von ALGI oder gar II wird wenig bis nichts übrigbleiben als Alleinstehender. Die Rückzahlrate wird aus meiner Sicht sehr klein ausfallen und deine Geduld muss groß sein, je nach Schuldsumme.

Hallo, beim Schuldschein war eine komplette Rückzahlung datiert. Er hat sich dann nicht mehr gemeldet, auch nicht auf den Mahnbescheid und erst nach dem Haftbefehl hat er die Daten abgegeben. Dass das ALGI / II dann wenig an der Gesamtsituation ändert ist für mich jetzt nachvollziehbar ..

@belzebub68

Wenn du sagtest, "Die Lage des Schuldners war nicht berauschend", war es aber etwas unangebracht, die Gesamtsumme als Rückzahlung zu vereinbaren, oder?

Um welche Summe geht es denn?

Wer sich Geld leiht, der kann das Geliehene selten in einer Summe zurückzahlen, sonst bräuchte er ja nicht zu leihen.

Ich würde vielleicht nochmal mit ihm persönlich reden und eine Ratenzahlung vereinbaren, auch wenn diese Raten klein ausfallen würden.

Und was das Nichtmelden beim Amt angeht: Viele schämen sich auch, Leistungen zu beantragen. Sie fühlen sich dann als Versager.

@violatedsoul

Leider hat jeder persönliche Kontakt dazu geführt, dass er erneut Geld haben wollte ... An Sonsten glaub ich schon, dass er das Geld nicht so dicke hat, daher würde ich mich ja schon über ein paar Euro Ratenzahlung freuen und hatte das auch dem GV so angegeben. Und stimmt: Ich war anfangs sehr naiv als der Schuldschein anstand. Realistisch gesehen, hab ich das Geld ja schon abgeschrieben ...

Danke für die netten Worte ...

30 Jahre ist so ein Titel gültig und Aufgabe des GV ist es, nach wertvollen Eigentum des Schuldner zu schauen und ihn nicht mit dubiosen Methoden zur Zahlung zu bewegen. Ein GV muss sich ans Gesetz halten. Daher weiß ich nicht so genau, wo dein Problem ist.

Der GV hat sich genau richtig verhalten. Wenn du nun die Bankverbindung hast, so kannst du versuchen sein Konto zu pfänden, wobei er dann ein P-Konto einrichten wird und sofern er innerhalb der Freigrenze ist, du leider außen vor bist.

Vielen Dank, mein Problem ist zum Einen, dass ich bis dato keine Ahnung von der Aufgabe des GV hatte ....

Wenn der Titel aber 30 Jahre gültig ist, werd ich das Thema wohl besser ein paar Jahre ruhen lassen und dann nochmal einen Anlauf nehmen. Zum Glück ist der Schuldner ja so schlau und nutzt die sozialen Medien des Internets ...

Da Du schon beim Gerichtsvollzieher warst hast Du eigentlich schon getan was man tun kann. Sprich doch mal mit dem Gerichtsvollzieher wie das nun weiter geht. Meist wird da eine Ratenzahlung vereinbart. Aber der Gerichtsvollzieher hat da leider Recht, er nimmt das lediglich auf und ist nicht dafür da irgendwelche Dinge zu hinterfragen. Tut mir leid..... Das mit den 30 Jahren stimmt übrigens, da kannst Du wohl nur hoffen das er in der Zeit mal zu Geld kommt und keinen Insolvenzantrag stellt, wobei Du dann vielleicht eher eine Chance hättest Geld zu bekommen, zumindest wenn er Arbeit hat, da dann ja der Insolvenzverwalter über seine Einnahmen verfügt und alles was über eine bestimmte Summe hinausgeht gleich abzieht und an die Gläubiger verteil....

Vielen Dank ! Der GV war schon recht kurz angebunden, aber langsam verstehe ich auch seine Rolle, ist halt eher ein Vollzieher, kein Berater. Mal sehen wie es weiter geht ...

Was erhoffst Du Dir denn? Der GV ist an die Gesetze gebunden. Wenn der Schuldner kein Vermögen hat in das vollstreckt werden darf, ist seine Tätigkeit abgeschlossen. Zur Beantragung staatlicher Leistungen zwingen darf der GV den Schuldner nicht.

Ich muss zugeben, dass mir die Thematik vollkommen neu ist. Mit "erhofft" triffst Du den Nagel auf den Kopf .., danke !

Der GV macht rein gar nichts, wie du schon gesagt hast er gibt die Sachen an die Gläubiger weiter und lässt den Schuldner in ein Schuldenverzeichnis eintragen.

Ich weiß leider nicht in wie fern, man als Privatperson einsicht in das verzeichnis hat, erkundige dich da mal, dann weißt du um die wirkliche finanzielle Lage des Schuldners!

Im Endeffekt kannst du nichts tun, wenn nichts zu holen ist ist nichts zu holen, leider...

Danke für die nette Antwort. Ich hab mir auch überlegt, das Thema nach 1-2 Jahren wieder anzugehen ... Wenn bei ihm wirklich nichts zu holen ist, hab ich aber auch nicht vor, ihm das Leben schwer zu machen. Dann hab ich halt Lehrgeld bezahlt ...

@belzebub68

Kannst ja nach 20 Jahren noch mal den GV beauftragen.