Vermögen nicht angegeben beim Jobcenter?
Moin,
Ich habe mein Vermögen nicht angegeben beim Alg2 antrag.
Es ist unter dem was ich besitzen darf (30lebensjahre x 150€), also keine überschüsse
Was kann passieren?
4 Antworten
dein antrag wird abgelehnt, du bekommst eine strafanzeige wegen erschleichung von leistungen, eine sanktion kommt auf dich zu - so die leistungen bestehen bleiben. etc. sie werden nicht mehr zum schonvermögen gerechnet. also setz dich hin und gib alles an: girokonten, sparbücher, spareinlagen u. -anlagen, lebensversicherungen, fonds, vermögen in deinem sparstrumpf, vermögen in form von sammlerobjekten, deine autos etc.
spätestens zum ende des jahres wissen sie das du vermögen hast und vor allem wo. oder unter umständen ziehen sie bereits jetzt einen banken und kontocheck. dann sagst du was? reiche es nach und entschuldige dich.
Moin,
aber wenn ich es nicht angegeben habe und das rauskommt? soll ich es nachträglich melden?
ja natürlich sollst du das. du nimmst zettel und machst alles fertig. sagst es hat bissel länger geduert fertig.
georg natürlich ist das leistungserschleichung.
Nein - denn durch das Nichtangeben hat er keinen Cent mehr bekommen, als ihm zusteht.
Was du meinst ist Sozialbetrug und für Betrug braucht es einen tatsächlichen Vermögensvorteil.
das ist schlecht
angeben muß man es
auch wenn es nicht zählt
Es kann passieren, dass sie deinen Antrag ablehnen, weil du nicht alles angegeben hast.
Du musst nur Vemögen angeben, was über der Grenze liegt - also kein Problem.
Leistungserschleichung liegt nicht vor, wenn alles im Rahmen des Schonvermögens liegt.