Vermittlungsvorschlag nicht erhalten, jetzt evtl. Sanktion oder Sperre?

3 Antworten

Also ist das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet , den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung des Vermittlungsvorschlag zu erbringen. Richtig?

Jepp. Und auch für andere Schreiben. Gilt umgekehrt für dich genauso - der Absender muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass sein Schreiben beim Empfänger eingegangen ist.

Ok Danke :-) Also am besten eine Bewerbung per Einschreiben versenden ok. Einwurfeinschreiben oder mit Unterschrift?

@darky1979

Bei Bewerbungen käme es darauf an, was in deiner Eingliederungsvereinbarung abgemacht wurde. Wenn du mehr als drei, vier Bewerbungen pro Monat nachweisen musst, würden Bewerbungen per Einschreiben höchstwahrscheinlich den Kosten-Rahmen sprengen, der dir vom Jobcenter erstattet wird (in der Regel sind's ja nur 260 € im Jahr/ 20 € im Monat). Bei Bewerbungen bietet es sich eher an, sie per Mail rauszuschicken (mit Lebenslauf und Zeugnissen als pdf-Anhang) und die Mail-Sendebestätigung abzuspeichern (und ggf. ausgedruckt deinem Vermittler vorzulegen als Nachweis, falls sie es Schwarz auf Weiß sehen wollen). Inwieweit das Jobcenter auch Kosten für Emails anerkennt, ist letztlich Vereinbarungssache bei der (nächsten) Eingliederungsvereinbarung. Manche Jobcenter gewähren mWn z.B. 1,-€ pro nachgewiesener Emailbewerbung, max. aber monatlich 20 €. -

Bei allem Anderen, was man ans Jobcenter schickt (z.B. Nachweise, Anträge, Anhörungsstellungnahmen etc.) , ist man am ehesten auf der rechtssicheren Seite, wenn man die Unterlagen in Anwesenheit eines Zeugen in den Umschlag eintütet und das Ganze dann (ebenfalls in Anwesenheit des Zeugen) als Rückschein-Einschreiben abschickt. Vom Zeugen eine schriftliche Bestätigung mit Datum und seiner Unterschrift aufbewahren, aus der hervorgeht, dass diese (genau benannten/ aufgelisteten) Unterlagen in seinem Beisein am (Datum) eingetütet und beim Postamt in (Adresse) aufgegeben wurden. - Hier hatte ich mal etwas ausführlicher etwas dazu geschrieben: http://www.gutefrage.net/frage/habe-hohe-anzahl-an-einschreiben-ans-jobcenter-zu-verschicken-wie-geht-es-kostenguenstiger

(Und von allem, was man rausschickt, unbedingt immer eine Kopie aufbewahren, versteht sich ;)

Du schreibst in deinen Anhörungsbogen,das du diesen Vermittlungsvorschlag nicht erhalten hast,den Nachweis hat das Amt zu leisten,das dieser dir auch zugegangen ist,anders herum gilt das auch für Anträge oder Schreiben deinerseits !