Vermittlungsgebühr / Provision als Privatperson. Darf man das?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Mensch darf in Einzelfällen eine kleine Provision oder Vermittlungsgebühr nehmen.

Das ist im BGB ausdrücklich vorgesehen.

Aber:  Nun gibt es das Wohnungsvermittlungsgesetz .  Und gerade im Fall von Wohnungsvermittlungen hat der Gesetzgeber "harte Bandagen"  angelegt.  Selbst die Vermittlung durch professionelle Maklerfirmen ist genau festgelegt und reglementiert.

Ich glaube, daß es keine Probleme geben wird, wenn Du eine sehr kleine "Anerkennungsprovision" von z.B.  EU  150,-- oder ähnliches - ganz offen und ehrlich (schriftlich)  vereinbarst.

Wie gesagt:  Jeder Bürger darf in Einzelfällen - ohne Gewerbeschein - etwas vermitteln - ist so im BGB ausdrücklich festgelegt.  Aber :  In diesem Fall aufpassen !  Es muss eine eher private kleine "Gefälligkeitsprovision"  bleiben.  Sonst gibt´s evtl. Probleme.

Wenn die Dir natürlich eine kleine Anerkennung in die Hand drücken ?  Zu so etwas kann und darf man sich nicht weiter äussern......

Danke für die informative Antwort :-D

Schriftlich werde ich es nartürlich festhalten und werde es aufjedenfall angeben.

MFG Helpon

Da Du keine Makler bist, kannst Du keine Vermittlungsgebühr  verlangen.

Ausserdem verstehe ich nicht, das der Vermieter einen Nachmieter für sich sucht. Hast Du ein bischen unglücklich formuliert.

Nein Nein ich hab das schon so gemeint und zwar ist das ein älteres Ehepaar die haben mich gefragt ob Ich es für Sie erledigen kann, weil ich ja so jung bin und mich mit dem Internet so auskenne und man da mehrere Möglichkeiten hat. Außerdem habe ich ja kein Problem damit . Und deswegen diese Frage

MFG Helpon

So ganz verstehe ich die Frage auch nicht. Du sollst deinen Vermietern helfen, einen Nachmieter für deren Wohnung zu finden? Oder für eine andere Wohnung die denen gehört? Klingt echt etwas konfus :-)

nein darfst du nicht