Vermisstensuche, wer trägt die Kosten?

3 Antworten

Hallo Rudolphino,

interessant wäre noch zu wissen, ob das Schwimmen in dem Bereich durch irgendein Verbotsschild oder irgendeine Regelung verboten gewesen ist (z.B. Hafengebiet o.ä.).

Generell ist es gut, dass Deine Freunde die Rettungskräfte alarmiert haben. Denn sie mussten ja davon ausgehen, dass Dir irgendwas passiert ist. Zum einen, weil sie Deine "Abmeldung" nicht gehört haben und zum anderen, weil Du deutlich länger weg gewesen bist, als ursprünglich gedacht. Und durch das starke Abtreiben bist Du ja auch nicht mehr zu sehen gewesen. Deshalb: Sei froh, dass sich Deine Freunde gesorgt und entsprechend gehandelt haben.
Genau aus diesem Grunde werden Deine Freunde auch nicht für diesen letztendlichen Fehlalarm zur Kasse gebeten. Sie haben in gutem Glauben gehandelt und der Gesetzgeber will natürlich verhindern, dass sich jemand aus Angst vor Kosten nicht oder zu spät traut, im Notfall den Notruf zu verständigen.

Ob die Kosten letztendlich bei Dir hängen bleiben das hängt davon ab, ob man Dir Vorsatz vorwirft oder nicht.
Wenn es erlaubt war, dort zu schwimmen, Du nichts falsch gemacht hast, nicht in Not gewesen bist und andere die Rettungskette in Gang gesetzt haben, dann ist es schlichtweg ein Fehlalarm gewesen und die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit.
Wenn Du dort aber nicht schwimmen durftest oder vorsätzlich gehandelt hast (z.B. Deine Freunde "aus Spaß"  erschrecken und glauben machen wolltest, Dir sei etwas zugestoßen), dann wird man die Kosten von Dir einfordern.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Hast du mit den anderen nach dem Vorfall nicht drüber geredet?

Sonst, wenn du die Rechnungen bekommen hast, steht da sicherlich eine Kontaktperson drauf, hast du die mal gefragt warum du die Rechnungen bekommen hast?

Hallo.

Du schreibt, das die anderen es nicht gehört haben. Das sollte zu denken geben.

Es ist normal wenn sowas unternommen wird, sich von der Gruppe abzumelden. Denk daran es währe dein Sohn gewesen.
Nach meiner Meinung wirst du wohl die Kosten übernehmen müssen.
Übervorsichtig nach 1. Std. 20 Min. hätte ich auch Alarm geschlagen, Wohl jeder der logisch denkt.

Mit Gruß