Vermisstensuche, wer trägt die Kosten?
Vor einiger Zeit war ich mit einer Gruppe an einem Fluß feiern und schwimmen.Wir beschlossen in den sehr ruhigen aber breiten Fluß zu gehen es war 23:00Uhr ich bin ein 2m großer Muskulöser Kerl 26J bei bester Gesundheit und war nicht betrunken.Ich sagte ich schwimme über den Fluß dies hörten die Anderen jedoch nicht.Ich kamm am anderen Ufer an ging etwas herum und schwam wieder zurück ich wurde ca 2km abgetrieben.Auf dem Rückweg erkundigte ich mich bei Fischern nach dem Weg.Ich traf eine Gruppe Bekannter trank ein Bier wärmte mich am Feuer 5-10Min und ging dann zurück zur Feierstätte.Die Gruppe hatte aus Sorge weil 1h 20min vergangen waren die Polizei alamiert,es kam ein RTW, zwei Feuerwehren, 3 Suchboote, 2 Streifenwaagen und ein Helikopter...Doch die Rettungskräfte waren keine 5min. vor Ort da kamm ich dazu und klärte auf, dass es mir gut geht.Ich verweigerte, Alkoholtest, RTW Transport (mir wurde zurechnuungsfähigkeit und körperliche unversehrtheit bescheinigt) und den Abtransport mit der Polizei.Mir wurde warum auch immer ein Platzverbot ausgesprochen für 10km Donauufer und ich durfte nicht weiter feiern und musste ein Taxi nach Hause nehmen.Nun sind schon mehrere Rechnungen angekommen über mehrere 1000€ die ich bezahlen solle für die Rettungsaktion.Jetzt die Frage, ich konsultiere einen Anwalt, aber kann ich als Volljährige geistig gesunde und nicht suizidale Person nicht tuen und lassen was ich will, solange ich andere nicht gefärde?Kann ich durch die übervorsicht der Bekannten zur Kasse gebeten werden?
3 Antworten
Hallo Rudolphino,
interessant wäre noch zu wissen, ob das Schwimmen in dem Bereich durch irgendein Verbotsschild oder irgendeine Regelung verboten gewesen ist (z.B. Hafengebiet o.ä.).
Generell ist es gut, dass Deine Freunde die Rettungskräfte alarmiert haben. Denn sie mussten ja davon ausgehen, dass Dir irgendwas passiert ist. Zum einen, weil sie Deine "Abmeldung" nicht gehört haben und zum anderen, weil Du deutlich länger weg gewesen bist, als ursprünglich gedacht. Und durch das starke Abtreiben bist Du ja auch nicht mehr zu sehen gewesen. Deshalb: Sei froh, dass sich Deine Freunde gesorgt und entsprechend gehandelt haben.
Genau aus diesem Grunde werden Deine Freunde auch nicht für diesen letztendlichen Fehlalarm zur Kasse gebeten. Sie haben in gutem Glauben gehandelt und der Gesetzgeber will natürlich verhindern, dass sich jemand aus Angst vor Kosten nicht oder zu spät traut, im Notfall den Notruf zu verständigen.
Ob die Kosten letztendlich bei Dir hängen bleiben das hängt davon ab, ob man Dir Vorsatz vorwirft oder nicht.
Wenn es erlaubt war, dort zu schwimmen, Du nichts falsch gemacht hast, nicht in Not gewesen bist und andere die Rettungskette in Gang gesetzt haben, dann ist es schlichtweg ein Fehlalarm gewesen und die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit.
Wenn Du dort aber nicht schwimmen durftest oder vorsätzlich gehandelt hast (z.B. Deine Freunde "aus Spaß" erschrecken und glauben machen wolltest, Dir sei etwas zugestoßen), dann wird man die Kosten von Dir einfordern.
Was sagt denn dein Anwalt dazu? Hast du mit den anderen nach dem Vorfall nicht drüber geredet?
Sonst, wenn du die Rechnungen bekommen hast, steht da sicherlich eine Kontaktperson drauf, hast du die mal gefragt warum du die Rechnungen bekommen hast?
Hallo.
Du schreibt, das die anderen es nicht gehört haben. Das sollte zu denken geben.
Es ist normal wenn sowas unternommen wird, sich von der Gruppe abzumelden. Denk daran es währe dein Sohn gewesen.
Nach meiner Meinung wirst du wohl die Kosten übernehmen müssen.
Übervorsichtig nach 1. Std. 20 Min. hätte ich auch Alarm geschlagen, Wohl jeder der logisch denkt.
Mit Gruß