Vermieteter Stellplatz in den Nebenkosten des Hauses aufgeführt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entscheidend ist, wie so häufig, was in Eurem Mietvertrag steht.

Steht da z. B., dass der Umlageschlüssel für Straßenreinigung, Hofpflege, Winterdienst die Wohnfläche oder die Anzahl Mietparteien, bezogen auf die Wohnung ist, muss der Stellplatzmieter nicht berücksichtigt werden.

Steht aber für den Garagen-/Parkplatzhof im Mietvertrag, dass die Kosten nach gemieteten Stellplätzen umgelegt werden, sieht es schon anders aus. So könnte ein Wohnungsinhaber z. B. 2 oder 3 Stellplätze haben, während ein anderer gar keinen hat und da sind dann noch die "Fremden". Da wäre es wirklich nicht korrekt, wenn der, der gar keinen Stellplatz gemietet hat, auch für die Dienste auf diesem abgegrenzten Bereich heran gezogen würde.

Es kommt aber wirklich auf die örtlichen Verhältnisse und auf den Mietvertrag an.

Danke für die Auszeichnung. Freue mich, wenn ich Dir helfen konnte.

Muss er in den Nebenkosten wie z.B. Straßenreinigung und Hofpflege den Mieter des Stellplatzes auch berücksichtigen ?

Nein. Eure Mietvertragspflichten bestehen unverändert fort, auch wenn der VM einen Stellplatz neu vermietet.

Als Mieter eines Stellplatzes hat man nun auch mit Strassenreinigungsgebühren so wenig zu tun wie mit Oberflächenwasser oder Müllentsorgung. Auch an dem Hofdienst muss man sich nicht beteiligen, sofern dies nicht mietvertraglich so bestimmt wäre.

G imager761