Vermieterbrief ohne Unterschrift

7 Antworten

Rechtlich relevant ist daran nichts, dem schaue ich gelassen entgegen. Mir wurde nur nahegelegt auszuziehen, wenn es mir nicht passt wie die "Hausverwaltung" es sich wünscht. Der Brief ist nur an mir gerichtet. Nicht unterschrieben. Aber I.V. xyztlkjjhgf unten drunter. Ich werde dem Rückantworten Und eine Kopie des Schreibens beilegen.

Das ist doch nur die Bitte´, dass sie ausziehen mögen und die Hausverwaltung in Ruhe lassen sollen.

Ich würde gar nicht darauf eingehen.

Wenn es was zu beanstanden gibt, dann darf man das auch.

Kommt darauf an, was der Vermieter dir schreibt, ist es nur rein informativ z.B. ein Rundschreiben, pauschal, alles wird teurer, ich demnächst auch. Dann ist das keine Aufforderung, sondern eine Info. Die kannst du an die Pinnwand hängen oder in die blaue Tonne drücken. Es kommt doch primär immer auf das Vehältnis an, wenn das schon nicht passt, dann neigt man dazu alles negativ zu sehen und man sucht nach Ecken und Kanten.

das kommt drauf an, ob etwas rechtliches in dem schreiben drin steht oder wirksam werden soll. dann gilt § 126 BGB .

schreiben ohne unterschrift sind rechtlich ungültig.

das gilt auch für ämter und behörden. die klausel "Dieses Schreiben wurde maschinell (mit einer Datenverarbeitungsanlage) erstellt und braucht für seine Wirksamkeit keine Unterschrift" ist rechtlich unzulässig.

Falsch, Schreiben ohne Unterschrift sind gültig, können deshalb rechtlich ohne Bedeutung sein. Das 1 BGB § 126 gilt dabei ausschließlich für die gesetzliche Schriftform und ist in den Abs. 1 - 3 für Urkunden und Beurkundungen festgelegt.

@Gismau

hast dafür bestimmt auch eine gesetzliche grundlage? ein schreiben ohne unterschrift kann ja JEDER erstellen, hat also KEINE rechtskraft!!!

wo steht das das schreiben ohne unterschrift gültig sein sollen?

@Goldpuma

Der 1 BGB § 126 Abs. 1 - 6 gibt hier vor was eine gesetzliche Schriftform ist. Sonst müsste doch jedes Begleitschreiben unterschrieben sein. Bei Versicherungskonzernen wird auch nicht mehr handschriftlich bestätigt, sondern die Unterschriften sind gestempelt. Wenn du da noch mehr zu wissen willst, dann schau mal unter HRR und gib in der Suchmaschine ensprechende Stichworte ein. Für mich ist das belanglos.

@Goldpuma

Wo steht, dass s das nicht sein soll???

Rechtlich relevant ist daran nichts, dem schaue ich gelassen entgegen. Mir wurde nur nahegelegt auszuziehen, wenn es mir nicht passt wie die "Hausverwaltung" es sich wünscht. Der Brief ist nur an mir gerichtet.

Nicht unterschrieben. Aber I.V. xyztlkjjhgf unten drunter. Ich werde dem Rückantworten Und eine Kopie des Schreibens beilegen.

@Gismau

Ich habe ein Grundstück der Stadt übernommen zur Eigenhändigen kostenlosen Pflege, ungefähr 1,5x1,5 Meter zum quadrat und jetzt sehen die mich als Konkurenten und streuen Tonnen an Salz (Im Antwortschreiben "ökomeersalz") Ich bin Physiker, Natrium ist Natrium, keiner streut derartige Mengen. In der ganzen Stadt nicht. Ein Haus das zu 0.001% der Bevölkerung gehört. Niergendwo anders wird derart gestreut.

@Gismau

Mir macht es nichts, aber eine Kündigung zu wünschen ist schon heftig. Der Nachbar über mir hat sich deswegen umgebracht. Eine Packung Paracetamol und eine Flasche Schnaps, dauert 3-4 Tage.

schreiben ohne unterschrift sind rechtlich ungültig.

Das kann man schlicht und einfach nur komplett falsch nennen...

@MosqitoKiller

für diese mehr als fragwürdige ansicht hast du bestimmt eine grundlage?

@Goldpuma

googelt mal "Unterschrift" und guckt dann bei wikipedia und dort unter allgemeines.

da steht eindeutig das zur rechtswirksamkeit eine korrekte unterschrift erforderlich ist.

wollt ihr noch weiter diskutieren?

so gut wie jedes schreiben bedarf der gesetzlichen schriftform.

Nein, es muss ein name drunter stehen, wenn nicht eindeutig geklärt ist von wem das Schreiben kommt. Ausnahmen sind es wenn z.B. das schreiben in serie maschinell gefertigt wird, dann muss man nicht unterschreiben, ansonsten schon!

ein maschinelles schreiben ist rechtlich ungültig.

@Goldpuma

Nein, das ist schlicht komplett falsch, ist es nicht, sofern für eine Willenserklärung gesetzlich nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Und die allerwenigsten Willenserklärungen bedürfen der Schriftform (z.B. Kündigung), und nur wenige der Textform (z.B. Mieterhöhung), welche durch ein maschinelle nichtunterschriebenes Schreiben bereits erfüllt ist...

Das kommt darauf an wer der Vermieter ist und worum es in dem Schreiben geht. Bei großen Wohnungsbaugesellschaften, die Briefe mit nicht all zu großer Wichtigkeit an viele Mieter schreiben gibt es oft keine Unterschrift.

....eine Kündigung oder Abmahnung muss immer unterschrieben sein.

@primusvonquack

Ein Totenschein auch. Man muss aber nicht unbedingt Themen hinein interpretieren die der Fragesteller nicht gemeint hat.

@primusvonquack

Ne, die schreiben immer nur "Mietverhältnis" wenns mal Kritik hagelt.

@primusvonquack

Quatsch, eine Abmahnung ist sogar mündlich wirksam, nur die Kündigung bedarf der Schriftform...