Vermieter will Garten fotografieren?

7 Antworten

Er kann da knipsen was und solange er will; Sie selber müssen da auf dem Bild nicht drauf sein, davor schützt Sie Ihr Recht am eigenen Bild, auf dem der Fotograf Ihr Gesicht unkenntlich machen müßte, das aber nicht für einen Garten gilt. 

Der plausible Grund ist, das der Garten zur Mietsache dazu gehört.

Also will er den natürlich auch fotografieren.

Naja so Pauschal kannst du das nicht nicht meinen, den wenn er beispiel die Wohnung fotografrieren möchte, aber die Mieter es nicht möchte, dann bleibt dem Vermieter nix anderes überig abzuwarten bis die Mieter ausziehen, so einfach könnte der jetzt nicht in die Wohnung rein gehen und meinen ich will es fotografieren, indem Fall würde ich sagen, tritt das Hausrecht in Kraft.

Keine Gewähr ;)

@AlexPeter12

Der Vermieter ist der eigene Vater. Da muss man sicher nicht derart rumzicken!

@munga02

in normalen Fällen wär das nicht notwendig und ich wär selbst wieder mehr als überglücklich wenn das so möglich wär.

schon mal überlegt wieso ein Mensch sowas überhaupt fragen muss. Was wohl dazu geführt hat, dass solche Fragen überhaupt notwendig sind. Ich glaube erst wenn man mal nachfrägt weshalb man denn damit ein Problem hat kann man das Ganze als „zickig“ oder dergleichen verurteilen.

Dachte hier einfach sachliche nicht beurteilende Aussagen zu bekommen die mir erklären welche Bereiche ein Vermieter einfach so aufnehmen und veröffentlichen darf.

Naja ist doch sein Grundstück oder nicht, also für dein Garten sich befindet?

Aber ein Vermieter darf doch nicht beliebig auf seinem Grundstück tun und lassen was er will?

@Vreni198

Nicht böse gemeint, wozu dann die Frage, wenn du es so siehst? Ich sehe es ganz anders, es ist nicht dein Grundstück, sondern das Grundstück von deinem Vermieter. Da einzige wäre natürlich, wenn man ein Garten mieten würde, also den Platz und er möchte diesen betreten, dann würde es etwas anders ausschauen, wegen dem Hausrecht. ABER FRAG DA LIEBER EINEN ANWALT :-) Ich übernehme keine Haftung, ist nur das, weiß ich weiß.

@AlexPeter12

Ok war als Frage gemeint wenngleich es anders ankam. Also Garten ist Teil des Mietvertrages, steht mir zu alleinigen Nutzung zur Verfügung daher meine Frage. Sonst dürfe er ja einfach auf meine Terrasse, etc.

@Vreni198

Du hast nicht gefragt ob er in dein Garten darf, sondern gefragt ob es fotografieren darf

@Vreni198

Das ist ein extrem großer Unterschied

@AlexPeter12

Das stimmt natürlich. Also rein darf er nicht.

In der Wohnung gilt ja Privatsphäre weshalb man als Mieter keine Fotos zustimmen muss soweit ich weiß?!

Weshalb mein Frage dahingehend geht, ob dies auch für den von mir angelegten Garten gilt.

@Vreni198

Also die Frage müsste längst beantwortet sein ;)

@Vreni198

Ansonten wende dich an einen Fachanwalt

...denke, er darf das, da er ja der Besitzer (Vermieter) ist.

Nicht immer darf der VM das :D , aber in dem Fall bestimmt

Warum redest du eigentlich von "Vermieter" wenn es Immobilie deiner Eltern ist?
Warum sollte es rechtlich nicht möglich sein, wenn dein Vater das Haus von außen fotografiert, zwecks Verkauf? Der Außenbereich zählt nicht zur Privatsphäre.

Im Übrigen finde ich es ziemlich assi, wenn deine Eltern sich trennen und das Haus verkauft werden soll, dass du so nen Aufstand veranstaltest und nicht ausziehen willst. Das Haus wurde schließlich nicht von dir bezahlt.

Denke du kennst zu wenig Hintergründe um den Zusammenhang zu verstehen und sachlich zu beurteilen. Aber trotzdem danke für deine Antwort.

weshalb die Frage, weil ich Angst vor ihm habe wenn er alleine da ist.

Hattest du schon mal mit einem nicht geschäftsfähigen zu tun der gerade an einer akuten psychischen Erkrankung leidet deren typische Symptome Aggressivität ist?

Und gemäß deinem Interesse „Psychologie“ wirst du hierbei ja Ahnung haben weshalb mich deine Aussage schon sehr verwundert.

Und in diesem Fall ist er der Vermieter und kann nicht beliebig machen wonach ihm gerade ist.

Und schon mal gefragt was die 2. Partei der Ehe will??? Dann bitte erst doch urteilen

@Vreni198

Du hast Angst vor ihm, wenn er alleine da ist? Dann frage ich mich noch viel eher, warum du immer noch dort wohnst und nicht schon längst ausgezogen bist?
Und was die 2. Partei einer Ehe will, hat nichts zu sagen - wenn man sich trennt und das Vermögen geteilt werden soll, müssen Dinge die man zusammen angeschafft hat, verkauft werden. Das ist eine ganz normale Sache und unabhängig vom psychischen Zustand deines Vaters.

@Uneternal

Ich glaub das Gespräch führt zu nichts. Solleinnahmen ganze Familie mit Sack und Pack sofort alles hinter sich lassen?

zumal muss doch bei einer Scheidung nicht zwingend alles verkauft werden was zusammen angeschafft wurde. Was ist das denn für ein Quatsch?

Aber wie gesagt glaub wir beenden das Ganze hierbei

@Vreni198

Stimmt wir beenden das ganze lieber, scheint dich psychisch arg mitzunehmen, wenn dir jemand mal reinen Wein eingießt.