vermieter will dass wir Handwerkerkosten übernehmen .

5 Antworten

"Vor dem Winter haben wir Vermietern informiert dass unsere Fensterdichtungen kaputt (bzw.zum erneuern )sind."

Wenn diese "Information" an den Vermieter vor dem Winter schriftlich erfolgte, ist es unstrittig, dass der Vermieter die Rechnung zu Recht bezahlt hat und ihr müsst nichts löhnen. 

Bei eine mündlichen Information stünde Aussage gegen Aussage. Ein Richter könnte sich für die Forderung des Vermieters entscheiden.

Vermutlich war der Handwerker nur wegen der Balkontüre beauftragt. Ihr aber habt ihn auch noch die Fenster abdichten lassen.

Zumindest den Teil für die Fenster müßt ihr zahlen, da ihr den Auftrag dazu gegeben habt.

Im übrigen: Ihr habt jetzt 140 € zu zahlen. Wieviel Heizkosten habt ihr in diesem Winter durch die Arbeit des Handwerkers gezahlt? Wahrscheinlich deutlich mehr.

Als Vermieter würde ich sobald es geht die Miete kräftig erhöhen, wenn ihr Euch weigert, auch nur einen Teil der Rechnung zu akzeptieren. Er soll in Verbesserung investieren, damit ihr profitiert...

Wenn euer Auftrag im Winter für die Fenster galt und ihr das auch schriftlich so mitgeteilt habt, ist es Vermieterfehler, wenn er einen Handwerker für die Tür schickt.

Der handwerker darf nur das machen , für das er vom Vermieter beauftragt wurde.

Wenn Du dann den Auftrag erteilst etwas andere zu machen, dann musst Du das zahlen.

Hat der Vermieter etwas bei der Mängelanzeige fallsch verstanden, hättest Du oder der Handwerker beim Vermieter anrufen müssen um ihm das mittzuteilen, bzw. dass sich der Handwerker eine Auftragserteilung geben lässt.

So jedenfalls wurde eigenmächtig gehandelt und der Vermieter zahlt nur das, wofür er einen Auftrag erteilt hat.

MfG

Johnny

Das kommt ganz darauf an. Wenn euer Vermieter euch zugesagt hat, dass der Handwerker für die Fenster kommt und diese macht dann muss er ihn auch zahlen. Hat er diesen allerdings für die Tür geschickt und ihr lasst ihn die Fenster machen müsst ihr das auch zahlen.